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Verbraucherschützer entlarven Lebensmittel-Lügen


Verbraucherschützer entlarven Lebensmittel-Lügen

Von t-online
07.02.2017Lesedauer: 2 Min.
Wie Lebensmittelhersteller mit Begriffen tricksen.Vergrößern des BildesWie Lebensmittelhersteller mit Begriffen tricksen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Viele Angaben auf Lebensmitteln wecken bei Verbrauchern falsche Erwartungen. Auf solche Täuschungsmanöver macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Rechtlich angreifbar ist der Etikettenschwindel nicht. Deshalb hilft nur genaues Hinschauen.

"Körnerbrote" beispielsweise kann man beim Einkauf leicht für Vollkornbrote halten. Doch "Körner" sind nicht dasselbe wir Vollkorn. Backwaren mit Bezeichnungen wie "Mehrkornbrötchen" oder "Kornspitz" müssen nicht aus Vollkornmehl hergestellt sein. Hinter dem "Vollkorn-Look" verstecken sich nach Angabe der Verbraucherzentrale häufig Brot und Brötchen aus hellen Mehlen, die mit Körnern dekoriert sind. Nur wo ausdrücklich "Vollkorn" draufsteht, muss auch Vollkornmehl oder Vollkornschrot verarbeitet sein – und zwar zu mindestens 90 Prozent.

Ein Name - viele Fleischsorten

Ein "Wiener Schnitzel" ist streng genommen ein paniertes Kalbsschnitzel. Wer allerdings im Restaurant ein solches bestellt, kann unter der Bezeichnung "Schnitzel Wiener Art" auch ein Schweine- oder Geflügelschnitzel serviert bekommen. Hier lohnt es sich also, genau auf das Kleingedruckte in der Speisekarte zu schauen oder noch besser nachzufragen.

Falsche Kalbsleberwurst

Lange Zeit musste eine Kalbsleberwurst überhaupt keine Kalbsleber enthalten. Die Leber stammte in der Regel vom Schwein. Inzwischen soll Kalbsleberwurst nur so genannt werden, wenn tatsächlich mehr als 50 Prozent der Leber vom Kalb oder Jungrind stammen. Ist weniger als 50 Prozent Kalbfleisch enthalten, soll die Bezeichnung "Kalbfleisch-Leberwurst" lauten. Gleichwohl steckt in der Regel auch Schweinefleisch in der Kalbs- oder Kalbfleischleberwurst. Dies sollte aus der Bezeichnung auch deutlich werden, zum Beispiel "Kalbsleberwurst mit Schweinefleisch" – so wollen es die aktuellen Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs.

Schwarz gefärbte grüne Oliven

Bei "schwarzen Oliven" handelt es sich nicht immer um natürlich gereifte Oliven, sondern häufig auch um schwarz gefärbte grüne Oliven. Bei loser Ware und in der Gastronomie müssen geschwärzte Oliven als "geschwärzt" kenntlich gemacht werden. Auf fertig verpackten Oliven darf dieser Hinweis jedoch fehlen. In der Zutatenliste ist dann lediglich ein zugesetzter Stabilisator aufgeführt.

Zuckerschwindel im Kaffee

Abgepackter Kaffee besteht nicht immer nur aus gemahlenen Kaffeebohnen. Manche Produkte enthalten neben Röstkaffee auch bis zehn Prozent Zucker in Form von Maltodextrin und/oder Karamell. Bedenkt man, dass Zucker billiger als Kaffee ist, kommt dies einer versteckten Preiserhöhung gleich. Seit einem Gerichtsstreit müssen die Kaffeepackungen eine eindeutige Angabe aufweisen, zum Beispiel "Röstkaffee mit Karamell"; ein Hinweis auf den Zuckerzusatz lediglich in der Zutatenliste oder der Begriff "Melange" genügt nicht.

Zitrusfrüchte - von wegen unbehandelt

Bei Zitrusfrüchten findet sich häufig der Hinweis "unbehandelt". Man könnte meinen, dass es sich dabei um ökologisch erzeugte Ware handelt. Doch diese Angabe besagt nur, dass die Früchte nach der Ernte nicht konserviert oder gewachst wurden. Sie sagt nichts darüber aus, ob die Früchte während des Wachstums mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden.

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