t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeLebenReisenReisetipps

Wellness-Urlaub auf Kasse: Krankenkassen zahlen Zuschüsse


Reisetipps
Wellness-Urlaub auf Kasse: Krankenkassen zahlen Zuschüsse

Von ddp
20.10.2010Lesedauer: 2 Min.
Wellness-Urlaub auf Kasse: Krankenkassen zahlen ZuschüsseVergrößern des BildesWellness-Urlaub auf Kasse: Krankenkassen zahlen Zuschüsse (Quelle: Imago)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Warum sich am Heimatort mit Rückengymnastik quälen, wenn es auch in entspannterer Umgebung möglich ist? Zahlt die Krankenkasse noch einen Zuschuss, ist der Wellness-Urlaub perfekt. Ohnehin ist ein Urlaub eine gute Gelegenheit, aktiv etwas für die Gesundheit zu tun. Viele Veranstalter und Hotels bieten entsprechende Arrangements an. Wer das richtige Angebot wählt, kann von seiner gesetzlichen Krankenkasse finanzielle Unterstützung erhalten: Sie übernehmen nachträglich bis zu 80 Prozent der Kosten, wobei die maximale Zahlung in der Regel auf 75 bis 80 Euro pro Kurs begrenzt ist. Allerdings zahlen die Kassen nicht für Hotel oder Verpflegung, sondern nur für spezielle Kurse. Welche Kasse was bezuschusst sehen Sie hier.

Prävention wird belohnt

Es müsse sich um Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes handeln, die dazu dienen, Erkrankungen möglichst zu vermeiden, erläutert Daniela Poppe von der Unabhängigen Patientenberatung: "Die von den Krankenkassen bezuschussten Angebote beziehen sich auf die vier Bereiche Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum, wie Nikotin und Alkohol." Dazu gehörten beispielsweise Aquagymnastik, Rückengymnastik, Massagen, Nordic Walking, Yoga oder Tai Chi. Ein solcher Kurs kann am Heimatort, aber auch am Urlaubsort besucht werden. "Es muss sich dabei jedoch um ein zertifiziertes, von der Krankenkasse anerkanntes Angebot handeln", schränkt Poppe ein. Das heißt, der Anbieter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darunter fällt beispielsweise, dass die Kurse von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden und eine bestimmte Anzahl an Einheiten umfassen.

Bedingungen und Zuschüsse variieren - Vor der Buchung bei der Kasse nachfragen

Reiseveranstalter und Hotels geben in der Regel darüber Auskunft, inwieweit ein Präventionszuschuss möglich ist. Im Zweifelsfall sollte man direkt bei seiner Krankenkasse nachfragen. Denn die Bedingungen und die Höhe der Zuschüsse variieren je nach Kasse. "Während einige nur einmal pro Jahr einen Zuschuss gewähren, zahlen andere Krankenkassen für je einen Kurs aus den vier Bereichen einen Zuschuss", sagt die Beraterin. Auch die Anzahl der Kurse, die während einer Reise bezuschusst werden, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Manche unterstützen nur einen Kurs, andere zwei oder sogar mehr aus verschiedenen Bereichen. Poppe rät daher, sich vor einer Buchung bei seiner Krankenkasse über die Bedingungen für einen Präventionszuschuss zu informieren. Sich von der Kasse eine Genehmigung einholen, muss man jedoch nicht. Um den Betrag zu erhalten, muss man nach der Reise zusammen mit dem "Antrag auf Bezuschussung" eine Teilnahmebescheinigung vorlegen. Aus dieser muss hervorgehen, welcher Kurs besucht wurde und ob man an mindestens 80 Prozent der Einheiten teilgenommen hat.

Weitere Informationen

Die Angebote des Präventionsveranstalter Akon werden von vielen Krankenkassen bezuschusst, darunter zum Beispiel: DAK, Barmer GEK, AOK, TK, IKK, Knappschaft sowie einige Betriebskrankenkassen. Informationen finden Sie im Internet unter: www.akon.de
Die Versicherung KKH Allianz bezuschusst Angebote von TUI Vital: www.tui-vital.de

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website