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Flugänderung bei Pauschalreisen: Das steht Ihnen zu


Rechte des Kunden
Flugänderung bei Pauschalreisen: Wann Ihnen Schadensersatz zusteht

iw (CF)

Aktualisiert am 24.09.2014Lesedauer: 2 Min.
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Erhebliche Einschnitte in die Nachtruhe sind unzulässig.Vergrößern des Bildes
Erhebliche Einschnitte in die Nachtruhe sind unzulässig. (Quelle: INSADCO/imago-images-bilder)

Der Urlaub ist gebucht und man freut sich über günstige Flugzeiten, doch eine Flugänderung bei Pauschalreisen ist keine Seltenheit. Schnell geht ein ganzer Urlaubstag verloren, wenn der Hinflug später und der Rückflug früher angetreten werden müssen.

Flugzeitänderungen rechtmäßig?

Viele den Flug betreffende Änderungen bei Pauschalreisen sind rechtmäßig. Hält sich der Reiseveranstalter solche Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, so müssen sie laut Gesetzgebung akzeptiert werden. Flugzeitänderungen sind rechtmäßig, solange sie für den Fluggast "zumutbar" sind.

Darunter fallen auch Änderungen während des An- oder Abreisetags ohne Verlust oder Beeinträchtigung der Nachtruhe. Laut einem Gerichtsurteil des Amtsgericht Bad Homburg (Az: 2 C 3320/ 00) ist sogar eine Vorverlegung des Flugs von 14.35 auf 6.10 Uhr rechtmäßig, wenn die Flugzeiten im Katalog nicht explizit angegeben waren und im Flugschein unter Änderungsvorbehalt aufgeführt wurden, wie "reiserecht-fuehrich.de" erklärt.

Ihre Rechte als Kunde

Doch nicht alles muss klaglos hingenommen werden. Erhebliche Einschnitte in die Nachtruhe oder eine verspätete Ankunft erst am nächsten Tag sind unzulässig. Sie haben daher als Kunde das Recht, sich gegen diese Mängel zu wehren und einen Anwalt einzuschalten. Prof. Dr. Führich der Hochschule Kempten führt als Beispiel ein weiteres Gerichtsurteil des Amtsgericht Bad Homburg an, wonach die Vorverlegung eines Rückflugs von 22.10 auf 5.30 Uhr (Az. 2 C 3667/97) nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. (Fluggast-Rechte in der EU: Wissenswertes)

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Reisevertragskündigung sinnvoll?

Als Reisender haben Sie stets das Recht, die Reise nicht anzutreten. Allerdings können Sie in einem solchen Fall keinen Schadensersatz fordern. Ob der jeweilige Vorfall als zumutbar oder unzulässig eingestuft wird, hängt vom Urteilsspruch eines Gerichts ab. Wegen der Uneinigkeit der Gerichte warnen Anwälte deshalb vor einer voreiligen Kündigung des Reisevertrages.

Sollten Sie voreilig von der Reise zurücktreten und Schadensersatzforderungen stellen, ohne das die Rechtslage eindeutig geklärt wurde, fallen neben dem gezahlten zusätzliche Stornokosten an. Eine rechtliche Beratung vor Kündigung des Vertrages ist also dringend zu empfehlen - auch bei Änderungen des Abflug- oder Zielflughafens.

Um ganz sicher zu gehen, welche Ansprüche für Sie als Reisenden bestehen, sollten Sie sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen. Oft erscheinen kleine Details als Anhaltspunkt, um gezahltes Geld in vollem Umfang oder wenigstens teilweise erstattet zu bekommen.

Machen Sie nicht den Fehler, aus Ärger über Verspätungen oder verlegte Flüge die Reise gar nicht erst anzutreten oder nicht alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um an Ihr Recht zu gelangen. (Welche Entschädigung steht mir bei Flugverspätung zu?)

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