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Auswärtiges Amt: Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten


Auslandsreise
Auswärtiges Amt: Für diese Aufgaben ist es zuständig

ki (IP)

24.01.2014Lesedauer: 2 Min.
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Das Auswärtige Amt ist den meisten Menschen ein Begriff, auch wenn sie vielleicht nicht konkret wissen, wofür es eigentlich zuständig ist. Haben Sie Fragen zu Urlaubs- und Reisebestimmungen oder zu Staatsangehörigkeit und ähnlichen Belangen, können Sie sich an dieses Amt wenden.

Auswärtiges Amt: Aufgaben

Die Hauptaufgabe des Auswärtigen Amtes, das seinen Hauptsitz in Berlin hat, liegt in der Pflege der diplomatischen Beziehungen zu anderen Ländern. Dafür sind verschiedene Abteilungen innerhalb des Amtes zuständig. Zeitgleich ist das Dienstleistungsangebot des Auswärtigen Amtes „für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden“, so der Bund auf seinem Internetauftritt.

So bietet das Amt beispielsweise weltweite Konsular- und Rechtsdienste für deutsche Touristen und im Ausland ansässige Deutsche an, die Sie in den deutschen Konsulaten in fast allen Hauptstädten der Welt in Anspruch nehmen können. Neben diesen spielen auch die Informationsdienste des Auswärtigen Amtes eine entscheidende Rolle. Sie können sich zum Beispiel bei Fragen zu den Einreisebestimmungen in die USA an die Internetseite des Amtes wenden, wo Sie außerdem umfangreiche Informationen zu Themen wie Visum, EU-Erweiterung, Praktika und Arbeiten im Ausland sowie Staatsangehörigkeit finden.

So können Sie mit dem Amt in Kontakt treten

Möchten Sie mit dem Auswärtigen Amt in Kontakt treten, bieten sich Ihnen mehrere Optionen. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes sind Telefon- und Faxnummern, Postanschrift, E-Mail-Adresse sowie ein Kontaktformular verfügbar. Der Bürgerservice ist montags bis freitags zwischen neun und 15 Uhr für Sie erreichbar – telefonisch unter der Nummer 030/18172000 und elektronisch unter der E-Mail-Adresse buergerservice@diplo.de.

Da viele Fragen immer wieder gestellt werden, stellt Ihnen das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite eine Sammlung der 200 häufigsten Bürgeranfragen (FAQ) mit den entsprechenden Antworten zur Verfügung. So finden Sie schnell und ohne viel Aufwand Antworten auf Ihre Fragen. Sollte Ihre Frage nicht in diesem Katalog enthalten sein, können Sie nach Dringlichkeit handeln: Wenn Sie im Ausland sind und schneller Hilfe bedürfen, sollten Sie das Amt telefonisch kontaktieren, während es bei grundsätzlichen Fragen etwa zum Staatsangehörigkeitsrecht ausreicht, eine E-Mail zu schicken.

Was sind Reisewarnungen?

Sollte für Sie ein Risiko bei Reisen in bestimmte Länder bestehen, gibt das Auswärtige Amt eine Warnung aus: „Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn generell vor Reisen in ein Land gewarnt werden muss", heißt es auf der Internetseite. Wenn also Ihre Sicherheit beim Reisen in einem Land nicht gewährleistet werden kann, empfiehlt die Regierung, das Land zu meiden. Auch im jeweiligen Land ansässige Deutsche werden dann angehalten, das Land zu verlassen. Reisewarnungen sind allerdings keine rechtsverbindlichen Verbote. Viele Reiseanbieter nehmen sie sich jedoch zu Herzen und streichen mitunter Flüge in die betreffenden Länder.

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