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Ramadan 2017: Das bedeutet der Fastenmonat beim Urlaub


Vorsicht vor Strafen
Was der Fastenmonat Ramadan für Ihren Urlaub bedeutet

dpa/tmn/t-online.de

Aktualisiert am 23.12.2016Lesedauer: 2 Min.
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Laternen stehen für den Ramadan in Kairo (Ägypten) bereit.Vergrößern des Bildes
Laternen stehen für den Ramadan in Kairo (Ägypten) bereit. (Quelle: imago/zuma press)

In islamisch geprägten Ländern wird vom 27. Mai an 29 Tage lang der Ramadan gefeiert. Gläubige Muslime essen und trinken in dieser Zeit tagsüber nichts. Der Fastenmonat hat auch Auswirkungen auf Urlauber zum Beispiel in Ägypten, Tunesien, Marokko und Dubai.

"Außerhalb von Hotels haben viele Stände und Restaurants nicht geöffnet", erklärt die Islamwissenschaftlerin Sarah Albrecht von der Freien Universität Berlin. Anders sieht es in den Ferienanlagen aus: Dort gebe es selbstverständlich auch tagsüber Getränke und Essen. Das bestätigt auch der Reiseveranstalter FTI: Innerhalb der Hotelanlagen gebe es für Reisende keine Einschränkungen während des Fastenmonats. Und auch außerhalb von Hotels lassen sich in den Urlaubsregionen unter Umständen Touristenrestaurants finden, die nicht geschlossen sind.

Eine andere Frage ist, wie sich Urlauber selbst während des Ramadan verhalten sollten. "Einigen Muslimen macht es sicher nichts aus, wenn ein Urlauber tagsüber etwas trinkt oder isst", sagt Albrecht. "Andere würden dies in der Öffentlichkeit womöglich als störend empfinden." Hier sei Fingerspitzengefühl gefragt: "Der Reisende muss selbst abwägen, ob er es für angemessen hält, wenn er zum Beispiel in einer Gruppe fastender Menschen seine Wasserflasche herausholt." Außerdem sollten Touristen sich in dieser Zeit mit langer Kleidung bedecken.

Um Strafe zu vermeiden, vorher informieren

Wer in ein muslimisches Land reist, sollte sich vor der Buchung dennoch genau informieren, welche Regeln in dem Land gelten. So weist das Auswärtige Amt beispielsweise darauf hin, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten wie Dubai und Abu Dhabi während des Ramadans das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen (selbst in Fahrzeugen) auch Nicht-Muslimen bei Strafe verboten ist. Das gilt auch für das Kauen von Kaugummi.

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