11.03.2013, 13:23 Uhr | mew, dpa
Böser Schock beim Friseur: Statt drei sind plötzlich zehn Zentimeter ab. Doch immerhin muss der Kunde nicht zahlen, wenn der Friseur die Haare völlig verschneidet. Manchmal gibt es sogar Schmerzensgeld.
Da stellt man sich die Haare nach dem Friseurbesuch so schön vor - doch statt Freude folgt der Schnippelei ein Schock: Der Friseur hat viel mehr abgeschnitten als gewünscht. Die Haare gibt es nicht zurück, aber immerhin: Schneidet der Friseur deutlich mehr vom Haar ab als vereinbart, kann der Kunde die Zahlung verweigern. "Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, für eine mangelhafte Sache zu zahlen", sagt Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin.
Friseur und Kunde gingen bei einem Haarschnitt einen Werkvertrag ein, ergänzt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wenn fünf Zentimeter geschnitten werden sollen, anschließend aber zehn Zentimeter fehlen, sei das Werk rechtlich gesehen mangelhaft. Dann dürfe der Kunde vom Vertrag zurückzutreten und muss nicht zahlen.
"Maßgeblich ist, was vereinbart wurde", betont Semmler. Der Kunde muss dem Friseur ausdrücklich gesagt haben, was er sich wünscht. Und er muss das im Zweifel nachweisen können. Ruschinzik rät, Zeugen zu suchen - etwa eine Freundin, die mit beim Friseur war, oder andere Kunden im Salon, die das Beratungsgespräch mitgehört haben.
Gab es keine Zeugen und der Friseur besteht auf der Bezahlung, kann es an der Kasse schwierig werden, die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Selbst die Polizei kann da nichts tun. Die Beamten werden nur die Daten beider Parteien aufnehmen und austauschen. Will der Kunde bei seinem jahrelangen Lieblingsfriseur nicht einfach die Zeche prellen, verhandeln beide Parteien am besten über eine Lösung, rät Ruschinzik.
Der Kunde kann allerdings auch vor Gericht ziehen, um die Sache klären zu lassen. Aber das kann anders ausgehen als gedacht. "Der Richter wird höchstwahrscheinlich darauf verweisen, dass man jederzeit im Spiegel sieht, was passiert", erläutert Ruschinzik. Und der Kunde hätte vor dem ersten Schnitt eingreifen können, wenn er sieht, dass der Friseur die Schere zu hoch ansetzt. Gibt es keine Zeugen, stehen die Chancen vor Gericht sowieso schlecht. Außerdem verursache so ein Verfahren zusätzliche Kosten, warnt Semmler.
Auch beim Thema Schmerzensgeld sind die Experten skeptisch, dass es Kunden für zu kurz geschnittene Haare zugesprochen werden könnte: "Wenn es um wenige Zentimeter geht, kenne ich keinen Fall, wo dies geschehen ist", berichtet Verbraucherschützerin Semmler. Schmerzensgeld stehe dem Kunden höchstens zu, wenn das Haar oder die Kopfhaut aufgrund des Friseurbesuchs dauerhaft geschädigt wurde - etwa durch falsches Färben. Dann habe der Kunde laut Gesetz auch ein Anrecht auf eine Nachbesserung auf Kosten des Friseurs und Schadenersatz.
11.03.2013, 13:23 Uhr | mew, dpa
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