Tattoo
Gift in Tattoos kann Krebs auslösen15.02.2013, 12:42 Uhr | mew, t-online.de
Je nach Geschmack wunderschön oder ausdrucksstark ranken sie sich um Knöchel, Arme, Hälse: Tattoos. Doch was nach außen als Zierde scheinen soll, kann nach innen gefährlich wirken. Immer wieder sind Tattoofarben mit gefährlichen Farb-Pigmenten versetzt, die zum Beispiel aus Autolacken stammen und üble Hautirritationen auslösen können.
Die Blumenranke am Knöchel, der Tiger auf den Schulterblättern oder die drei Piercings an Augenbrauen, Lippen, Nase: Viele Menschen finden diese Art der Körperverzierung attraktiv. Für acht Prozent der Deutschen ist die Körperbemalung der schönste Schmuck, berichtet das Rechtsportal der DAS Rechtsschutzversicherung. Doch der Gang zum Tätowierer oder Piercer kann auch übel enden. Infektionen, Schwellungen, Blutungen oder Ausrisse sind möglich. Tattoo-Farben können zudem gefährliche Farbpigmente aus Autolacken oder Ruß enthalten, die Hautirritationen auslösen können.
Besonders bei den Farben ist Vorsicht Geboten. Zwar sind einige besonders gefährliche Farbstoffe inzwischen durch die Tätowiermittel-Verordnung verboten. Doch im Gegensatz zu Farbstoffen für Kosmetikprodukte wie Rouge oder Eyeliner werden die Tattoo-Farben nicht generell bezüglich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen geprüft. Schon einige Male haben dieses Jahr Behörden Tinten für Tattoos vom Markt genommen. Sie waren übermäßig mit krebserregenden Begleitstoffen veunreinigt. Die Produkte stammten aus Frankreich, China, Japan und den USA.
Ein weiteres Problem mit den Farben: Sie können nicht nur die Haut irritieren, sondern verteilen sich auch im Körper. Es gibt noch keine großen Studien dazu, doch Experten gehen davon aus, dass unreine Farben mitsamt der Gifte über das ganze Lymphsystem verteilt werden. So kann als späte Folge Krebs entstehen.
Problematisch werden Tattoos auch dann, wenn man sie wieder loswerden möchte. Mehrfarbige oder zu tief in die unteren Hautschichten eingebrachte Tattoos können selbst mit modernster Lasertechnik nicht oder nur mit Narben entfernt werden. Bei Piercings besteht nicht nur die Gefahr, dass beim Stechen Nerven verletzt werden. Auch bei einer Krankheit oder einem operativen Eingriff kann es zu Schwierigkeiten kommen.
Grundsätzlich stellt ein körperlicher Eingriff wie ein Tattoo oder ein Piercing eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches dar, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Deswegen müssen die Piercer und Tätowierer vor dem Eingriff umfassend über gesundheitliche Risiken wie Infektionen oder allergische Reaktionen informieren. Ohne Einverständniserklärung des Kunden muss der Studio-Betreiber unter Umständen mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Wird die Behandlung unprofessionell oder technisch mangelhaft durchgeführt und der Körper fahrlässig und widerrechtlich verletzt, so besteht Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur ein "Bio-Tattoo" wollte, das sich nach einigen Jahren von selbst auflöst, stattdessen aber ein dauerhaftes Tattoo erhält.
Wichtig zu wissen: Wer sich durch ein Tattoo oder Piercing gesundheitliche Schäden zuzieht, muss damit rechnen, dass die Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht übernimmt. Auch mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dürfen Patienten nicht rechnen. Nach der "Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses" dürfen Ärzte bei den Folgen von kosmetischen Behandlungen ohne medizinische Begründung und ohne Komplikationen keine solche Bescheinigung ausstellen. Betroffene müssen daher zur Genesung meist Urlaub nehmen. Die Versicherung rät dazu, vor dem Eingriff die Krankenkasse zu kontaktieren und zu fragen, ob und in welcher Höhe die Kosten bei einer möglicherweise notwendigen medizinischen Nachbehandlung übernommen werden.
Damit es soweit gar nicht kommt, gilt es bei der Auswahl des Studios sorgsam zu sein. Weder die Tätigkeit als Piercer noch als Tätowierer ist eine anerkannte Berufsbezeichnungen oder bedarf einer Lizenz. Das heißt, jeder der will, kann ein Studio eröffnen und seine Dienstleistung anbieten. Zwar müssen die Studio-Betreiber beim Material und den Schmuckstücken Richtlinien der EU, Hygienvorschriften, das Gesetz für Lebensmittel - und Bedarfsgegenstände sowie die Tätowiermittel-Verordnung beachten. Auch unterliegen sie der Kontrolle durch das Gesundheitsamt. Doch eine lückenlose Überwachung ist nicht möglich.
15.02.2013, 12:42 Uhr | mew, t-online.de
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