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BGH: E-Zigaretten mit Nikotin dürfen nicht mehr verkauft werden


Aktuelles BGH-Urteil
Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ab sofort strafbar

Von dpa
09.02.2016Lesedauer: 2 Min.
E-Zigaretten enthalten gefährliche Substanzen und sind aus gesundheitlicher Sicht umstritten.Vergrößern des BildesE-Zigaretten enthalten gefährliche Substanzen und sind aus gesundheitlicher Sicht umstritten. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Der Verkauf von E-Zigaretten ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht erlaubt. Allerdings ist die Rechtslage gerade im Umbruch. Bis Ende Mai muss eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein, die den Handel mit E-Zigaretten auf eine neue gesetzliche Grundlage stellt.

Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen damit Flüssigkeiten für E-Zigaretten zugelassen werden, die einen Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm pro Milliliter haben.

E-Zigaretten: Ziehen statt rauchen

Das Urteil der Karlsruher Richter beruht auf dem derzeit gültigen Vorläufigen Tabakgesetz. Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage bislang unklar. Denn sie werden nicht im eigentlichen Sinne geraucht - beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit ("Liquid") vernebelt und inhaliert.

Liquids gelten als Tabakerzeugnisse

In seiner Entscheidung vom 23. Dezember stuft der zuständige Strafsenat Liquids, die aus Rohtabak erzeugtes Nikotin enthalten, nun dennoch als Tabakerzeugnis ein. Für solche Erzeugnisse ist nach den bisherigen Regelungen die Beimischung bestimmter Stoffe untersagt.

Laut Urteil stellt das auch den Handel mit den Liquids für E-Zigaretten unter Strafe - denn diese Flüssigkeiten enthalten in der Regel solche Beimischungen wie Ethanol, Glyzerin und oft auch verschiedene Aromastoffe.

Die Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Händler, der solche Flüssigkeiten für elektrische Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft hat. Dass die vertriebenen Liquids gar keinen Rohtabak mehr enthielten, spielte für die Entscheidung keine Rolle. (Az. 2 StR 525/13)

"Ein Urteil ohne Wert"

Was das Urteil für die rund 5500 Verkaufsstellen in Deutschland in den kommenden Monaten bedeutet, ist noch unklar. Nach Angaben des Verbands des E-Zigarettenhandels enthalten etwa 95 Prozent aller Liquids Nikotin, das in den allermeisten Fällen aus Tabak hergestellt ist.

Der Verbandsvorsitzende Dac Sprengel zeigte sich in einer ersten Reaktion verärgert über die Entscheidung. "Im Grunde ist das ein Urteil ohne Wert", sagt er. "Trotzdem wird für 90 Tage ein illegaler Raum geschaffen.

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