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Rechte | Sex nur hinter geschlossener Gardine?


Rechte
Sex nur hinter geschlossener Gardine?

vdb/dpa

Aktualisiert am 09.11.2012Lesedauer: 3 Min.
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Ist wilder Sex vor offenem Fenster erlaubt?Vergrößern des Bildes
Ist wilder Sex vor offenem Fenster erlaubt? (Quelle: imago-images-bilder)

Darf man Geld, das man auf der Straße findet, einfach behalten? Ist es erlaubt, nachts zu duschen oder am Kiosk die ganze Zeitung durchzublättern? Wir geben Antworten auf zehn alltägliche Rechtsfragen.

Nachts duschen, obwohl sich die Nachbarin beschwert?

Auch in der eigenen Wohnung ist nicht alles erlaubt. Zumindest dann nicht, wenn andere daran teilhaben. Wie aber sieht es aus, wenn man bis in die Nacht arbeitet und dann noch duschen geht? Das ist, auch wenn Nachbarn sich beschweren, kein Problem, denn Baden und Duschen sind Körperpflege und gehören somit zu allgemeinen Lebensführung. In sensiblen Zeiten wie zur Mittagszeit oder Nachts sollte man die Aktivität jedoch nicht länger als eine halbe Stunde ausreizen.

Muss man beim Sex die Gardine zusammenziehen?

Heißer Sex vor geöffnetem Fenster kann zu einem Problem werden, jedenfalls wenn er für andere deutlich sichtbar ist. Diese Rückschlüsse kann man zumindest aus einem Fall vor dem Kölner Gericht schließen. Ein Pilot onanierte wochenlang vor seinem Erkerfenster. Die Studentinnen im gegenüber liegenden Klinikum fühlten sich zunehmend belästigt. Eine von ihnen erstattete Anzeige. Der Pilot argumentierte, er habe nur beobachten wollen, während er sich befriedigte. Dass andere ihn beobachteten, sei ihm nicht bewusst gewesen. Der Richter befand die Sachlage anders und argumentierte: Wer sich an ein Fenster stellt, wolle auch gesehen werden. Entscheidend sei die Lustbefriedigung durch Offenbarung in der Öffentlichkeit. Und die ist strafbar.

Darf ich auf der Straße gefundenes Geld behalten?

Wer einen 20-Euro-Schein auf der Straße findet, hat zunächst keinen größeren Grund zur Freude. Nur bis zu einem Wert von zehn Euro ist es erlaubt, den neu entdeckten Schatz einfach einzustecken. Alles darüber muss beim Fundbüro oder der Polizei abgegeben und angezeigt werden. Nur wenn sich ein halbes Jahr lang niemand meldet, wandert das Gut in den Besitz des Finders. Meldet sich der eigentliche Besitzer, hat der Finder bis zu einem Sachwert von 500 Euro Anspruch auf einen Finderlohn von fünf Prozent.

Was aber, wenn man schlicht kein Bargeld in der Tasche hat und an der Supermarktkasse einen Betrag von 69 Cent mit der Kreditkarte bezahlen will? Das ist eigentlich kein Problem. Auch wenn viele Händler das verweigern und auch EC-Karten erst ab einem Betrag von 10 Euro annehmen wollen: Rechtlich gibt es keine Untergrenze für das Bezahlen mit Kreditkarten.

Kann man gehen, wenn die Rechnung nicht kommt?

Auch im Restaurant gibt es klare Rechte und Richtlinien: Wer einfach ohne Bezahlen geht, ist ein Betrüger. Das Essen im Restaurant war gut, jetzt quengeln die Kinder und wollen heim. Der Gast bittet um die Rechnung. Doch die lässt länger auf sich warten als die Mahlzeit dauerte. Darf er nun einfach gehen? Die Antwort darauf lautet: Ja - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Kein Gast muss länger als 30 Minuten auf die Rechnung warten. Bevor er aber aufsteht und geht, sollte er in der Regel mindestens dreimal laut und vernehmlich danach gefragt haben und beim Aufbruch Name und Anschrift im Lokal hinterlegen. Dann schickt der Wirt die Rechnung nach. "Wenn der Kellner nicht kommt, befindet sich der Wirt juristisch gesehen im Annahmeverzug. Das befreit den Gast nicht von der Zahlung", erläutert Jürgen Benad vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Berlin. Verschwindet der Esser ohne seine Kontaktdaten auf den Tisch zu legen, wäre er - laienhaft formuliert - ein Zechpreller und rechtlich gesehen ein Betrüger.

Darf ich die Rechnung mindern?

Wenn das Essen zu lange auf sich warten lässt, darf man die Rechnung mindern. Bei einem einfachen Mahl genügt etwa eine gute halbe Stunde, um 30 Prozent von der Rechnung abzuziehen. Mehrgängige Menüs schließen normalerweise eine längere Geduldsprobe ein. Bei Getränken halten Juristen eine Wartezeit von rund 20 Minuten für angemessen, um die Rechnung ebenfalls um 20 bis 30 Prozent zu kürzen.

Für das Warten auf den reservierten Tisch können bis zu 30 Minuten zumutbar sein, bevor der Gast Schadensersatz - etwa für seine Anfahrt - verlangen kann. Umgekehrt darf ihn das Restaurant zur Kasse bitten, wenn er trotz Reservierung zu Hause bleibt. Der Wirt muss jedoch nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Zum Beispiel, weil der Tisch leer blieb oder er mehr Personal verpflichtet hatte. Rechtlich ist das über den Bewirtungsvertrag abgedeckt. Den haben beide Seiten mit der Reservierung geschlossen.

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