07.11.2012, 07:56 Uhr | akl
Verbrauchertäuschung: Nicht immer hält das Produkt, was die Verpackung verspricht. (Quelle: lebensmittelklarheit.de)
Frische Zwiebeln in der Mettwurst, viele Früchte im Joghurt, keine Geschmacksverstärker in Chips: Schenkt man den Versprechen der Hersteller Glauben, werden in deren Produkten nur die besten Zutaten verarbeitet. Dass das leider in vielen Fällen nicht stimmt, zeigen die Beispiele auf lebensmittelklarheit.de. Wir zeigen, wo die Hersteller täuschen.
Tillman´s "Frische Schinken-Zwiebelmettwurst" lässt den Verbraucher glauben, das Produkt enthalte frische Zwiebeln. Dass das leider nicht so ist, bemängelte Verbraucher Herr H.Z. aus Braunschweig: "Diese Zwiebelmettwurst enthält keine Zwiebeln!" Die Verbraucherzentrale gibt ihm Recht: "Verbraucher erwarten verständlicherweise in einer als 'frisch' gekennzeichneten Schinken-Zwiebelmettwurst frische Zwiebeln. Sind die Zwiebeln nur in getrockneter Form als Stücke oder Pulver vorhanden, sollte die Wurst nicht als 'frisch' gekennzeichnet werden. Außerdem wäre es verbraucherfreundlicher, die enthaltene Menge der Zwiebeln anzugeben."
Der Hersteller selbst sieht keinen Grund zur Beanstandung. In einer Stellungnahme erklärt Tillman´s, dass es sich um eine grobe, zum alsbaldigen Verzehr – daher die Bezeichnung frisch – bestimmte Rohwurst handele und dass aufgrund der Sensibilität des Produktes Zwiebeln in getrockneter Form eingesetzt würden. Die Deklaration erfolge ordnungsgemäß im Zutatenverzeichnis.
Ein weiteres Beispiel: Auf der Verpackung von "Hohes C Roter Multivitamin" wird mit 100 Prozent Saft geworben. Warum sich darin dann trotzdem zusätzliche Aromen finden, fragt sich Verbraucherin T. aus Osterholz-Schambeck. Denn gerade auf diese wollte sie verzichten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist der Käufer zu Recht irritiert, wenn trotz dieser Werbeaussage Vitamine und Aromen zugesetzt sind. Zwar sei die Zugabe von natürliche Aromen zulässig, dennoch solle sie, um den Verbraucher nicht zu verwirren, deutlich hervorgehoben sein. Nur so würde dem Verbraucher klar, dass sich die 100-Prozent-Angabe nur auf den Saftanteil des Produktes beziehe.
Der Hersteller Eckes-Granini erklärt, dass es sich bei "Hohes C Roter Multivitamin" um ein Produkt mit 100 Prozent Saftanteil handele, dem zusätzlich Vitamine zugefügt seien. Um das Geschmacksprofil abzurunden, werde noch natürliches Aroma hinzugefügt. Geschmacklich werde diese Rezeptur beim Konsumenten bevorzugt. Zudem seien die Aromen in der Zutatenliste angegeben.
Weil wir selbst keine Vitamine produzieren können, müssen wir sie über Obst und Gemüse aufnehmen - oder durch Pillen und Pülverchen. zum Video
Die Bonbons "Em-eukal Sanddorn" werden von Verbraucherin W. aus Finnland stark kritisiert, da sich das Sanddornkonzentrat in der Zutatenliste erst sehr weit hinten finden lässt - und zwar erst nach einer ganzen Menge Färbemittel. Die Verbraucherzentrale betont, dass die Verbraucher zu Recht erwarten könnten, dass Bestandteile der Sanddornbeere in wesentlicher Menge im Produkt vorkommen und nicht nur in undefinierter Menge zum Färben oder zur Geschmacksgebung der Bonbons eingesetzt werden. Werde der Geschmack hauptsächlich über Aromen erreicht, sollte ein Hinweis auf der Verpackung zu finden sein.
Der Hersteller SOLDAN hingegen sieht keinen Grund zur Beanstandung. Das Sanddornkonzentrat diene, wie ausgelobt, dem Geschmack.
Quelle: akl
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