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Foodwatch scheitert mit Klage gegen "Becel pro-activ"

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Gericht weist Foodwatch-Klage ab

14.12.2012, 15:19 Uhr | vdb, dpa, dapd

"Becel pro-activ" wird von Foodwatch heftig kritisiert. (Quelle: Unilever)

"Becel pro-activ" wird von Foodwatch heftig kritisiert. (Quelle: Unilever)

Im Rechtsstreit über die Margarine "Becel pro-activ" des Nahrungsmittelkonzerns Unilever hat das Hamburger Landgericht am Freitag die Klage von Foodwatch abgewiesen. Die Verbraucherorganisation hatte Unilever vorgeworfen, Hinweise auf Nebenwirkungen der Margarine zu leugnen.

Gericht stufte Behauptung als Meinungsäußerung ein

Das Urteil war ursprünglich bereits für Anfang Oktober erwartet worden. Damals hatte die Kammer das Verfahren auf Antrag von Foodwatch jedoch erneut eröffnet. Nach Angaben der Verbraucherorganisation gibt es wissenschaftliche Studien, die den Verdacht erhärten, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine Ablagerungen in den Gefäßen verursachen und damit das Risiko auf Herzkrankheiten erhöhen. Unilever hatte diese Vorwürfe stets zurückgewiesen. Und auch das Landesgericht Hamburg stufte diese Behauptung von Foodwatch "lediglich als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung ein. Somit unterzog es die Aussagen gar nicht erst einem Faktencheck", heißt es in einer Pressemitteilung von Foodwatch.

Foodwatch fordert sofortigen Verkaufsstopp von "Becel pro-aktiv"

"Das Gericht hat nicht darüber entschieden, ob die betroffene Margarine schädliche Nebenwirkungen hat oder nicht", betonte auch Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn. Gerade dieses Ausbleiben einer Überprüfung und ihrer rechtlichen Beurteilung kritisiert Foodwatch: "Das Abstreiten von wissenschaftlichen Hinweisen auf Nebenwirkungen ist Humbug, aber Unilever darf diesen Humbug weiter verbreiten", sagte Sprecher Martin Rücker. Er forderte einen Verkaufsstopp von "Becel pro-activ", bis die Sicherheit belegt sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien haben noch einen Monat Zeit, Berufung beim Oberlandesgericht in Hamburg einzureichen.

Bei "Becel pro-aktiv handelt es sich um eine Margarine, der sogenannte Sterine zugesetzt sind. Diese etwa aus Pflanzen gewonnenen fettähnlichen Stoffe hemmen im menschlichen Darm die Aufnahme von Cholesterin, das Produkt wird deshalb als cholesterinsenkend beworben. Der Zusatz von Sterinen ist lebensmittelrechtlich erlaubt, muss aber behördlich genehmigt werden. Packungen müssen bestimmte Hinweise tragen. Es gibt auch Brot, Käse und Trinkjoghurt mit Sterin-Zusatz. Foodwatch kritisiert die Vermarktung der Margarine seit längerem und spricht von einem Fall von Verbrauchertäuschung. Bei ihrer im November 2011 gestarteten Kampagne gegen Unilever verweist die Organisation auf einen ihrer Darstellung nach nicht bewiesenen gesundheitlichen Nutzen sowie Nebenwirkungen.

Foodwatch denkt darüber nach, in Berufung zu gehen

Die Verbraucherschützer konnten bislang keinen Unterlassungsanspruch gegen Unilever geltend machen, heißt es in der Pressemittelung von Foodwatch. Dennoch sehen sie sich im Recht: „Es gibt eine Reihe von Studien, die Hinweise auf Nebenwirkungen von Produkten wie Becel pro-activ geliefert haben – an diesem Fakt ändert das Urteil nichts. Das Gericht hat die gegenteilige Aussage Unilevers jedoch nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft, sondern als bloße Meinungsäußerung – und als solche soll der Konzern sie ohne Faktencheck weiter verbreiten dürfen. Das ist aus Verbrauchersicht nicht akzeptabel“, erklärte auch foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga. „Wir warten jetzt die Urteilsbegründung ab und werden sehr genau prüfen, ob wir in Berufung gehen.“ Unilever sprach dagegen von einem "guten Tag für die Verbraucher" und warf Foodwatch eine "Schmierenkampagne" vor.

Quelle: vdb, dpa, dapd

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