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EU droht Polen mit harten Sanktionen wegen Justizreform


Bald ohne Stimmrecht?
EU droht Polen mit drastischen Sanktionen

Von afp, dpa
Aktualisiert am 27.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Vize-EU-Kommissionspräsident Frans TimmermansVergrößern des BildesVize-EU-Kommissionspräsident Frans Timmermans droht Polen mit Entzug des Stimrmechts aus europäischer Ebene. (Quelle: Eric Vidal/Reuters-bilder)
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Wegen der umstrittenen Reform des Obersten Gerichtshofs in Polen droht die EU-Kommission dem Land das Stimmrecht auf europäischer Ebene zu entziehen.

Angedroht wurde die Sanktion schon vielen Ländern – darunter Rumänien und Ungarn. Doch nun macht die EU-Kommission aufgrund der geplanten Justizreform in Polen Ernst: Die Behörde werde das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags "sofort" auslösen", wenn die polnische Regierung tatsächlich Richter des Gerichtshofs in den Ruhestand zwinge, sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans am Mittwoch in Brüssel.

Die in Polen regierenden Partei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) hatte in den vergangenen Wochen mehrere Gesetze verabschiedet, die der Regierung praktisch freie Hand bei der Besetzung der Richterposten in Polen lassen. Staatspräsident Andrzej Duda legte am Montag sein Veto gegen die Gesetze zur Reform des Obersten Gerichts und des Landesrichterrats ein. Doch er unterschrieb ein Gesetz zur Reform der allgemeinen Gerichte.

Drei Stufen des Verfahrens

Timmermans begrüßte, dass Duda die zwei Gesetze blockiert habe, kündigte aber gleichzeitig ein Vertragsverletzungsverfahren an, sobald das verabschiedete Gesetz zur Neuordnung der normalen Gerichte in Polen veröffentlicht werde. Polens Regierungssprecher kritisierte die Maßnahmen als "Erpressung".

Das dreistufige Verfahren zum Entzug des Stimmrechts verläuft wie folgt: Zunächst muss der Rat der Mitgliedsstaaten eine Warnung an Polen aussprechen, indem er eine "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von europäischen Grundrechten feststellt. Hierzu sind vier Fünftel der Mitgliedstaaten nötig - dies wären 22 Staaten.

Ungarn will zu Polen halten

In der zweiten Phase kann dann "auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments" das eigentliche Verfahren ausgelöst werden. Die anderen EU-Staaten müssen dabei einstimmig "eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung" europäischer Grundwerte feststellen. Im Falle Polens hat Ungarn aber bereits klargemacht, dass es Sanktionen gegen Warschau nicht mittragen werde.

Erst nach einem einstimmigen Votum könnte gesondert die Entscheidung getroffen werden, "bestimmte Rechte auszusetzen (...) einschließlich der Stimmrechte des Vertreters der Regierung dieses Mitgliedstaats im Rat". Möglich ist damit eine teilweise Aussetzung von Rechten oder ein komplettes Abstimmungsverbot, das praktisch einer Aussetzung der aktiven EU-Mitgliedschaft gleichkommt. Seine Verpflichtungen gegenüber der EU - auch finanzieller Natur - muss das Land aber weiterhin erfüllen.

Brüssel hält Dialog offenbar für fast gescheitert

Nötig für den Sanktionsbeschluss ist eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat. Dies wären 20 Mitgliedstaaten, die für mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung abzüglich der Bürger des betroffenen Landes stehen. Um die Sanktion zu lockern oder wieder aufzuheben, ist ein Beschluss mit der gleichen Mehrheit nötig.

Wegen der hohen Hürden für den Stimmrechtsentzug führte die EU-Kommission 2014 bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit ein vorgeschaltetes Verfahren ein. In den ersten beiden Stufen versucht Brüssel dabei, einen Dialog mit dem betroffenen Land aufzunehmen und gibt Empfehlungen für Änderungen umstrittener Vorhaben. Erst in einer dritten Stufe kommt dann der Übergang in das Artikel-7-Verfahren.

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