21.05.2012, 13:57 Uhr | dpa
Paris (dpa) - Der frühere IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn muss nun auch ein Anklageverfahren wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung fürchten. In der Affäre um illegale Sex-Partys mit Prostituierten weitete die französische Justiz ihre Ermittlungen am Montag auf diesen Vorwurf aus.
Es bestehe ein Anfangverdacht, dass es im Dezember 2010 zu Handlungen gekommen sei, die als gemeinschaftliche Vergewaltigung einzustufen seien, teilte die Staatsanwaltschaft im nordfranzösischen Lille mit.
Hintergrund der neuen Vorermittlungen sind Aussagen von Prostituierten, die in Washington an einem Treffen mit dem ehemaligen Chef des Internationalen Weltwährungsfonds (IWF) teilgenommen hatten. Zumindest eine der Frauen sagte aus, dass es zu nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sei. Nach Informationen der Tageszeitung "Le Monde" war in Vernehmungen von bestialischen und gewalttätigen Szenen die Rede.
Der in Frankreich meist nur DSK genannte Strauss-Kahn bestreitet die Darstellungen und lässt über seine Anwälte darauf hinweisen, dass keine der Prostituierten Anzeige erstattet habe. "Dieses Ermittlungsverfahren wird zeigen, dass Dominique Strauss-Kahn niemals eine Gewalttat verübt hat und niemals eine Beziehung hatte, die nicht im Einvernehmen mit der Partnerin war", hieß es am Montag in einer Stellungnahme. Gemeinschaftliche Vergewaltigung kann in Frankreich mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden.
Wegen bandenmäßiger Zuhälterei läuft bereits seit März ein offizielles Anklageverfahren gegen Strauss-Kahn. Der 63-Jährige bestreitet die Teilnahme an den Orgien nicht, will aber nichts davon gewusst haben, dass die freizügigen Damen bezahlt wurden. In diesem Fall müsste er keine Strafe befürchten.
Eine andere Sex-Affäre hatte Strauss-Kahn vor einem Jahr sämtliche Zukunftspläne gekostet. Nach Vergewaltigungsvorwürfen eines New Yorker Zimmermädchens musste er nicht nur den IWF-Chefposten, sondern auch seine Hoffnungen auf die Präsidentschaftskandidatur der französischen Sozialisten aufgeben. Die US-Justiz stellte das strafrechtliche Verfahren zwar wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Frau ein, eine zivilrechtliche Klage ist aber noch anhängig. Strauss-Kahn hat das Zimmermädchen im Gegenzug wegen "bösartiger und mutwillig falscher Anschuldigungen" auf eine Million Dollar Schadenersatz verklagt.
21.05.2012, 13:57 Uhr | dpa
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