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Aurora: Anwälte des Kino-Schützen halten James Holmes für psychisch krank

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Anwälte des Kino-Schützen: Holmes ist psychisch krank

10.08.2012, 08:21 Uhr | dpa

Der mutmaßliche Amokschütze von Aurora wirkte teilnahmslos und benommen bei seinem ersten Auftritt vor Gericht.

Der mutmaßliche Amokschütze von Aurora wirkte teilnahmslos und benommen bei seinem ersten Auftritt vor Gericht. (Quelle: dpa)

Washington (dpa) - Der mutmaßliche Todesschütze von Aurora ist nach Einschätzung seiner Anwälte psychisch krank. Um das Ausmaß der Störung zu untersuchen, forderten die Verteidiger bei der Gerichtsanhörung am Donnerstag einen umfassenden Einblick in die Ermittlungsakten, wie die "Denver Post" berichtete.

Der Angeklagte James Holmes hüllte sich bei dem Gerichtstermins in Centennial im US-Staat Colorado auch rund drei Wochen nach der Amok-Tat mit zwölf Toten in Schweigen.

Es war die dritte Anhörung nach dem Blutbad von Aurora. Der 24-jährige Holmes soll bei dem Attentat am 20. Juli während einer Premiere des neuen "Batman"-Films im Kino wahllos das Feuer auf Besucher eröffnet haben. 12 Menschen starben, fast 60 weitere wurden verletzt.

Holmes' Anwälte beschuldigten die Staatsanwaltschaft, ihnen einen raschen und vollständigen Zugang zu den Akten zu verweigern. Die Anklagevertreter ihrerseits argumentierten, dass sie noch dabei seien, Interviews zu führen und Expertengutachten einzuholen.

Holmes Gesicht sei während des Gerichtstermins erneut weitgehend ausdruckslos gewesen, berichtete die "Denver Post". Wie zuvor habe der junge Mann, der Fußfesseln und eine Schutzweste trug, kein Wort gesagt. Eine Augenzeugin schilderte dagegen dem Sender CNN, der 24-Jährige habe etwas wacher gewirkt als bei den vorausgegangenen Anhörungen. Kameras waren erneut nicht zugelassen.

Anlass des jüngsten Termins vor Gericht war ein Antrag verschiedener Medien auf Zugang zu den Gerichtsunterlagen. Die meisten sind bisher unter Verschluss. Verteidigung und Staatsanwaltschaft argumentierten, dass eine Veröffentlichung in den Medien das Recht des Angeklagten auf einen fairen Prozess untergraben könnte. Eine Entscheidung des Richters dazu gab es am Donnerstag noch nicht.

10.08.2012, 08:21 Uhr | dpa

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