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BND rechtfertigt Weitergabe von Handynummern an Partnerdienste

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Geheimdienste

BND rechtfertigt Weitergabe von Handynummern an Partnerdienste

10.08.2013, 09:06 Uhr | dpa

Reicht eine Mobilfunknummer aus, um einen Terrorverdächtigen per Kampfdrohne zu orten und zu töten? Der BND bestreitet das.

Reicht eine Mobilfunknummer aus, um einen Terrorverdächtigen per Kampfdrohne zu orten und zu töten? Der BND bestreitet das. (Quelle: dpa)

Berlin (dpa) - Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Sicherheitsbehörden und dem US-Geheimdienst sorgt weiter für Konflikte. Der Bundesnachrichtendienst bezeichnete die Weitergabe von Mobilfunknummern terrorverdächtiger Personen an ausländische Geheimdienste als rechtmäßig.

"Diese Übermittlungspraxis gibt es im BND seit etwa 2003/2004", teile ein Sprecher des Bundesnachrichtendienstes am Freitagabend mit. Er dementierte Berichte der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag) und des NDR-Magazins "Panorama", wonach BND-Präsident Gerhard Schindler das Weiterreichen der Nummern eigens angeordnet habe. Die Übermittlungspraxis sei unter Schindler nicht geändert worden, sagte der Sprecher.

GSM-Mobilfunknummern sind nach BND-Angaben für eine zielgenaue Lokalisierung nicht geeignet. Experten vermuten dagegen, dass solche Daten beim Einsatz von Kampfdrohnen zum Beispiel in Afghanistan, Pakistan oder Somalia zur gezielten Tötung von Verdächtigen genutzt werden können. Wenn Daten über einen längeren Zeitraum erhoben würden, seien sie nützlich, um Personen zu orten, sagte der Hamburger Informatikprofessor Hannes Federrath der "Süddeutschen".

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Die Zeitung erwähnt in diesem Zusammenhang die Tötung eines deutschen Terrorverdächtigen in der pakistanischen Region Waziristan durch einen US-Drohnenangriff 2010. Zuvor hätten deutsche Behörden dessen Handynummer und die seiner Freunde an die Amerikaner weitergeleitet.

Nach BND-Angaben erfolgt die Übermittlung von Mobilfunknummern an nicht genannte Partnerdienste auf der Grundlage des BND-Gesetzes. Dabei werde die Weitergabe der Daten an die Bedingung geknüpft, dass auf ihrer Grundlage nicht gefoltert werde oder eine Verurteilung zum Tode erfolge. Die Daten würden nicht weitergegeben, wenn die "schutzwürdigen Interessen der/des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen".

Am Montag sagt Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) erneut vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Spähaffäre aus. Millionen Menschen in Deutschland hätten einen Anspruch darauf zu erfahren, was mit ihren Daten passiere, sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Thomas Oppermann (SPD), der Zeitung "Die Welt" (Samstag). "Ich erwarte, dass Herr Pofalla die Ausforschung von Deutschen durch die Amerikaner mittlerweile so weit aufgeklärt hat, dass er das Parlament darüber korrekt informieren kann."

Die Spähaffäre des US-Geheimdienstes NSA sorgt auch für Misstöne zwischen Bund und Ländern. Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) sagte der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart: "Wir haben bis heute keine Informationen von der Bundesregierung über das Ausmaß der Späh-Affäre bekommen." Er habe Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) angeschrieben und ihn um Informationen gebeten. Diese seien bis jetzt nicht eingegangen. "Ich finde das bedauerlich. Die anderen Bundesländer haben dasselbe Informationsbedürfnis", sagte der Stuttgarter Ressortchef.

10.08.2013, 09:06 Uhr | dpa

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