Prozesse
Drogenschmuggel: Todesurteil für Deutschen in Malaysia13.09.2013, 17:48 Uhr | dpa
Beschlagnahmte Drogen: In Malaysia steht auf Drogenschmuggel die Todesstrafe. (Quelle: dpa)
Kuala Lumpur/Berlin (dpa) - Ein deutscher Staatsbürger ist wegen Drogenschmuggels in Malaysia zum Tod durch den Strang verurteilt worden.
Ein Gericht im Bundesstaat Selangor sprach den 40-Jährigen nach Medienberichten vom Freitag schuldig, im Januar 2011 im Gepäck 1,5 Kilogramm der synthetischen Droge Methamphetamin in das südostasiatische Land geschmuggelt zu haben. Der Angeklagte war damals auf dem Flughafen der Hauptstadt Kuala Lumpur festgenommen worden. Er bestreitet die Tat.
Die Bundesregierung will verhindern, dass der Mann hingerichtet wird. Nach Angaben des Auswärtigen Amts in Berlin ist die deutsche Botschaft in Malaysia bereits seit der Verhaftung des Bundesbürgers mit dem Fall befasst. "Deutschland setzt sich weltweit mit allem Nachdruck gegen die Todesstrafe ein", sagte eine Sprecherin des Ministeriums.
Im Prozess sagte der 40-Jährige nach einem Bericht der staatlichen malaysischen Nachrichtenagentur Bernama aus, er habe die Tasche, in der die Drogen gefunden wurden, im Auftrag eines Bekannten aus Syrien nach Malaysia mitgenommen. Die Tasche sei für eine Freundin dort bestimmt gewesen. Richterin Noor Azian Shaari habe die Angaben des Angeklagten, der nach Informationen der Zeitung "The Star" in Togo geboren wurde, jedoch nicht geltenlassen: Es komme darauf an, in wessen Besitz sich die Drogen befanden.
Im Juni waren zwei deutsche Staatsbürger in einem Prozess um Drogenschmuggel in Malaysia freigesprochen worden. Ihr marokkanischer Bekannter wurde dagegen zum Tode verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, knapp sieben Kilo Methamphetamin ins Land gebracht zu haben. Die drei Männer im Alter von 26 und 27 Jahren waren Anfang Januar am Flughafen von Kuala Lumpur festgenommen worden.
Sie waren von Deutschland aus nach einem mehrtägigen Stopp in der Türkei nach Malaysia gereist. Zunächst wurden alle drei des Drogenhandels bezichtigt. Allerdings habe die Verteidigung der beiden Deutschen "begründete Zweifel" wecken können, sagte der Richter damals. Die beiden hatten ausgesagt, dass der Marokkaner ihnen vor der Einreise nach Malaysia jeweils eine Tasche gegeben habe, deren Inhalt sie nicht gekannt hätten.
13.09.2013, 17:48 Uhr | dpa
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