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EGMR: Türkei wegen Inhaftierung von Journalisten verurteilt


Türkei wegen Journalisten-Inhaftierung verurteilt

Von afp, dpa, rtr
Aktualisiert am 20.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg: Das Gericht hat die Türkei wegen der Inhaftierung von Journalisten verurteilt.Vergrößern des BildesDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg: Das Gericht hat die Türkei wegen der Inhaftierung von Journalisten verurteilt. (Quelle: Jean-Christophe Bott/dpa-bilder)
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei verurteilt. Grund ist das türkische Vorgehen gegen Journalisten. Auch die UN kritisieren die Türkei scharf.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung zweier berühmter Journalisten nach dem gescheiterten Putschversuch vom Juli 2016 verurteilt. Die Türkei habe damit gegen die Grundrechte von Mehmet Altan und Sahin Alpay auf Freiheit und Meinungsfreiheit verstoßen, befanden die Straßburger Richter. Kritik an der Regierung dürfe nicht als Terrorunterstützung geahndet werden, hieß es.

Sie schlossen sich damit der Meinung des türkischen Verfassungsgerichts an. Es hatte die Inhaftierungen bereits im Januar als Verstoß gegen die Grundrechte gerügt. Der türkische Staat muss den beiden Journalisten nun jeweils 21.500 Euro Entschädigung zahlen.

Der Umgang der türkischen Justiz mit den beiden prominenten Journalisten hatte international Kritik ausgelöst. In beiden Fällen hatte das Oberste Gericht der Türkei deren Freilassung angeordnet. Nachdem die türkische Regierung jedoch harsche Kritik an dieser Entscheidung geübt hatte, weigerten sich untergeordnete Gerichte, das Urteil auch umzusetzen.

150 Medienschaffende im Gefängnis

Altan, der eine politische Diskussionssendung geleitet hatte, war im Februar wegen angeblicher Verbindungen zu den Putschisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Alpay, ehemaliger Mitarbeiter der inzwischen geschlossenen regierungskritischen Zeitung "Zaman", droht eine ähnliche Strafe. Er wurde am vergangenen Freitag auf Anweisung des türkischen Verfassungsgerichts aus der Haft entlassen, steht aber unter Hausarrest.

Seit dem gescheiterten Putschversuch geht die Türkei hart gegen mutmaßliche Umstürzler vor. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen sind in der Türkei derzeit rund 150 Journalisten und Medienschaffende im Gefängnis.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Kläger hoffen, dass das Straßburger Urteil den Weg für ihre definitive Freilassung ebnet: Die Türkei ist Mitglied des Europarats und damit verpflichtet, die Urteile des EGMR umzusetzen.

Das Urteil ist die erste Entscheidung des Gerichtshofs zu Inhaftierungen im Zusammenhang mit dem Putschversuch. Es wurde aber von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Die Türkei kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof könnte den Fall dann an die Große Kammer verweisen, muss das aber nicht tun.

UN: Türkei muss Ausnahmezustand aufheben

Die Vereinten Nationen (UN) forderten derweil die Türkei auf, den seit dem Putschversuch geltenden Ausnahmezustand aufzuheben. Dieser habe zu massiven Menschenrechtsverletzungen geführt, darunter die oft willkürliche Verhaftung von 160.000 Menschen und die Entlassung einer ähnlich hohen Zahl an Mitarbeitern im öffentlichen Dienst.

Viele der Erlasse, die Präsident Recep Tayyip Erdogan unterzeichnet habe, hätten zu Folter, ungestraftem Vorgehen oder Einmischung in die Justiz geführt. Die Türkei müsse nun den Notstand sofort aufheben und die Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen, hieß es in dem Bericht.

Verwendete Quellen
  • AFP, dpa, Reuters
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