02.07.2013, 18:22 Uhr | rtr, dpa, AFP
Edward Snowden hält sich derzeit in Moskau auf. (Quelle: AP/dpa)
Seit mehr als einer Woche sitzt der NSA-Enthüller Edward Snowden im Transitbereich des Moskauer Flughafens Scheremetjewo fest. Wie geht es mit dem 30-Jährigen nun weiter? Seinen Asylantrag an Russland zog der Whistleblower selbst zurück, seine Asylsuche in mehr als 20 anderen Staaten verläuft erfolglos. Auch Deutschland kann Snowden eigentlich kein Asyl gewähren. Stattdessen prüft die Bundesregierung, ob dem 30-Jährigen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann.
Hintergrund ist der Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes. Dort heißt es: "Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat."
Mit anderen Worten könnte die Bundesregierung also aus politischen Gründen einem Aufenthalt Snowdens in Deutschland zustimmen. Mehrere Oppositionspolitiker sprachen sich bereits für so einen Schritt aus. Als wahrscheinlich gilt diese Option dennoch nicht.
"Wir appellieren an Sie, Edward Snowden eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes zu erteilen", schrieben etwa die Grünen-Spitzenkandidaten Katrin Göring-Eckardt und Jürgen Trittin in einem Brief an die Bundeskanzlerin.
"Edward Snowden hat Deutschland einen Dienst erwiesen", heißt es in dem Schreiben weiter. Deutsche Bürger und Unternehmen müssten vor den von Snowden enthüllten massiven Grundrechtsverstößen in Form von Abhörpraktiken geschützt werden.
Snowden dürfe nicht durch die Strafverfolgung der USA zum Schweigen gebracht werden. An die Kanzlerin schreiben die Grünen: "Sie sind angesichts des politischen Charakters der Taten, die Herrn Snowden vorgeworfen werden, mehr als berechtigt, ein Auslieferungsverfahren abzulehnen."
Ob Snowden von Deutschland an die USA ausgeliefert werden müsste, ist nur schwer einzuschätzen. Zwar gibt es formal ein Auslieferungsabkommen, dennoch handelt es sich bei diesem Punkt um eine juristisch extrem komplizierte Frage.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wies aber darauf hin, dass nach seiner Kenntnis noch nie eine Person ausgeliefert wurde, die asylberechtigt oder als Flüchtling anerkannt war.
Die Aussichten des US-Amerikaners auf einen erfolgreichen Asylantrag in Deutschland sind äußerst gering, da nach deutschem Recht ein Asylantrag nur auf deutschem Boden gestellt werden kann. Nach Angaben von Außenminister Guido Westerwelle ging Snowdens Antrag am Dienstagmorgen per Fax in der deutschen Botschaft in Moskau ein.
Er habe veranlasst, "dass dieser Antrag selbstverständlich unverzüglich an die zuständigen deutschen Behörden übergeben wird", sagte Westerwelle. Dort sei "eine Behandlung nach Recht und Gesetz" vorzunehmen. Auch andere europäische Länder wiesen darauf hin, dass ein Asylgesuch aus dem Ausland nicht möglich sei.
Ecuador, das zunächst als erstes Zielland des 30-Jährigen genannt wurde, äußerte sich ähnlich. In einem Interview in der britischen Zeitung "The Guardian" sagte Präsident Rafael Correa, der Asyl-Antrag werde erst geprüft, wenn Snowden auf ecuadorianischem Staatsgebiet sei und seine Regierung werde ihm nicht dabei helfen, dorthin zu gelangen.
02.07.2013, 18:22 Uhr | rtr, dpa, AFP
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