19.07.2013, 15:48 Uhr | dpa, je
Die Richterin kennt wohl keine Gnade: Wikileaks-Informant Bradley Manning muss weiter damit rechnen, lebenslang im Gefängnis zu sitzen. Der Prozess wirft auch ein Licht darauf, wie es Edward Snowden ergehen könnte - falls die USA ihn zu fassen kriegen.
Das Militärgericht in Fort Meade bei Washington lehnte nämlich einen Antrag der Verteidigung ab, den schwersten Anklagepunkt "Unterstützung des Feindes" zu streichen. Der 25-jährige Obergefreite der US-Armee und Geheimdienstanalysten im Irak hat bereits gestanden, 2010 Hunderttausende geheimer US-Militärdokumente an die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergereicht zu haben. Der Prozess, der Anfang Juni begonnen hatte, dürfte in Kürze enden.
Der Prozess wirft ein Licht auf einen drohendes Verfahren gegen den Geheimdienst-Enthüller Edward Snowden, der sich seit Wochen im Transitsektor des Moskauer Flughafens Scheremetjewo aufhält. Die USA dringen auf Auslieferung und wollen Snowden unbedingt vor Gericht stellen. Er hat Russland um Asyl gebeten.
Mit dem Antrag, den Vorwurf "Unterstützung des Feindes" fallen zu lassen, wollte die Verteidigung ein möglichst mildes Urteil für Manning erreichen. Es handelt sich um den weitaus schwersten Anklagepunkt gegen ihn. Das kann theoretisch sogar mit dem Tod bestraft werden. Dieses Urteil droht Manning aber wohl nicht. Die Staatsanwaltschaft verlangt lebenslange Haft.
Militärrichterin Denise Lind verwies auf Beweise, die die Staatsanwaltschaft im Prozess vorlegte. Demnach wurden Dokumente, die Manning weiterreichte, auf dem Computer vom getöteten Terrorchef Osama bin Laden gefunden. Die Verteidigung hielt dagegen, Manning habe während seiner Stationierung im Irak Militärdokumente gesammelt, weil er meinte, Missstände und Gräueltaten müssten an die Öffentlichkeit gelangen und nicht um Terroristen zu unterstützen. Außerdem sei der Angeklagte damals erst 22 Jahre alt gewesen.
Die Dokumente, die Manning an Wikileaks weitergegeben hat, sollen unter anderem Videoaufnahmen von grausamen amerikanischen Luftangriffen im Irak umfassen, die bei ihrer Veröffentlichung weltweit Empörung hervorgerufen hatten. Außerdem wurden Folter ausländischer Einheiten im Irak dokumentiert und geheime Depeschen amerikanischer Botschaften veröffentlicht.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte die Entscheidung des Militärgerichts als "irrsinnig". Das Gericht tue so, als könne eine Veröffentlichung von Informationen im Internet "durch Wikileaks, in einem persönlichen Blog oder auf der Webseite der 'New York Times' einer Unterstützung des Feindes gleichkommen".
19.07.2013, 15:48 Uhr | dpa, je
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