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Nach der Bundestagswahl geht es an die Bildung der neuen Regierung. Spätestens 30 Tage nach der Abstimmung muss der Bundestag erstmals zusammenkommen, das wäre der 24. Oktober. Bis dahin amtiert die bisherige Koalition.
Der Alterspräsident eröffnet die konstituierende Parlamentssitzung mit einer Rede. Dann wird unter anderem über den Bundestagspräsidenten abgestimmt.
Den Bundeskanzler wählen die Abgeordneten in einer späteren Sitzung, in der in der Regel auch die gesamte Regierung vereidigt wird. 2013 trat Angela Merkel (CDU) erst in der vierten Bundestagssitzung am 17. Dezember ihre erneute Kanzlerschaft an - also fast drei Monate nach der Wahl.