13.08.2007, 09:27 Uhr | dpa, AFP
Nach dem erneuten Bekanntwerden eines Stasi-Schießbefehls gegen DDR-Flüchtlinge ist Streit um die strafrechtliche Relevanz ausgebrochen. Der CDU-Fraktionsvize und frühere Bürgerrechtler Arnold Vaatz forderte Ermittlungen wegen Mordes. Der Befehl sei nichts anderes als ein Befehl zum Mord gewesen, sagte er der "Berliner Zeitung". "Da gibt es keine Verjährung." Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, der CDU-Politiker Günter Nooke, sprach von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". "Das gehörte nach Den Haag vor den Internationalen Strafgerichtshof", sagte der CDU-Politiker.
Birthler: "Dokument beschreibt nur Befehlslage"
Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, sagte dagegen der ""Berliner Zeitung" vom Montag, das Dokument einer Sondereinheit der DDR-Staatssicherheit beschreibe "eine Befehlslage, nicht die Durchführung einer Tötung, was Voraussetzung für eine Strafverfolgung wäre". Ihre Behörde werde die Frage aber noch prüfen.
DDR-SchießbefehlSeit Jahren bekannt
"Das wird sicherlich nicht ganz einfach"
Der Leiter der Stasi-Gedenkstätte in Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, dämpfte Hoffnungen auf eine juristische Aufarbeitung des am Wochenende aufgetauchten DDR-Schießbefehls. Er sei "ein bisschen zurückhaltend", sagte Knabe dem Radiosender MDR INFO. Die Staatsanwaltschaft müsse mögliche Folgen des Aktenfundes prüfen. "Das wird sicherlich nicht ganz einfach sein." Zunächst müssten die Urheber des Auftrags geklärt werden, dann die Frage, ob es daraufhin Tötungen gegeben habe.
"Offenkundig Anhaltspunkte für Straftaten"
Knabe kritisierte die Birthler-Behörde wegen möglicher Pflichtverletzungen. Der am Wochenende veröffentlichte Text war erstmals vor zehn Jahren in einem Fachbuch der Behörde publiziert worden, ohne auf größere Resonanz zu stoßen. Er frage sich, ob die Bundesbeauftragte beziehungsweise ihr Vorgänger Joachim Gauck "ihrem gesetzlichen Auftrag entsprochen haben und dieses Dokument auch an die Staatsanwaltschaften weitergegeben haben". Das Dokument enthalte "offenkundig Anhaltspunkte für Straftaten, die eben von alleine gemeldet werden müssen".
Keine Gnade für Frauen und Kinder
Der Schießbefehl war bei einer Recherche in Dokumenten der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Akten-Behörde entdeckt und am Samstag von der "Magdeburger Volksstimme" veröffentlicht worden. In einer Dienstanweisung der Einsatzkompanie des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) vom Oktober 1973 stand demnach: "Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zu nutze gemacht haben." Die Stasi-Kompanie wurde demnach 1968 gebildet und bestand bis 1985.
Quelle: dpa, AFP
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