28.06.2013, 09:24 Uhr | AFP
Drei Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht aufgewertet. Abgeordnete aller fünf Fraktionen stimmten am Donnerstagabend mit großer Mehrheit für einen Entwurf der schwarz-gelben Koalition, der eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich mit der Ehe gleichsetzt. Das bedeutet, dass künftig auch homosexuelle Lebenspartner vom Ehegattensplitting profitieren können.
Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen, die Zustimmung gilt als sicher.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sagte, etwa 20 Abgeordnete der Unionsfraktion hätten gegen den Gesetzentwurf der Koalition gestimmt. Der Gesetzentwurf habe somit nur dank der Zustimmung der Opposition eine Mehrheit erhalten.
Der CDU-Abgeordnete Stefan Kaufmann bestätigte Gegenstimmen in der Unionsfraktion und sprach von etwa 15 Abgeordneten. Er sei darüber "stark irritiert", sagte der homosexuelle Politiker. "Ich hätte mir gewünscht, dass die Kollegen geschlossen für den Gesetzentwurf stimmen", kritisierte er.
Änderungsanträge von SPD-, Grünen- und Linksfraktion lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung ab. Auch eigene Gesetzentwürfe von SPD und Grünen fanden keine Mehrheit. Die Initiativen der Opposition sahen allesamt eine vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe vor.
Mit der beschlossenen Änderung des Einkommensteuerrechts kam der Bundestag einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nach. Die Karlsruher Richter hatten Anfang Juni die bisherige Regelung, die homosexuelle Paare im Vergleich zu Ehepaaren steuerlich benachteiligt, für ungültig erklärt.
Die nun verabschiedete Regelung sieht vor, dass die Splittingvorteile für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften rückwirkend ab dem Jahr 2001 gelten. Die rückwirkende Geltung wird nach Schätzung der Bundesregierung etwa 150 Millionen Euro kosten. Die jährlichen Mindereinnahmen an Steuern werden für die kommenden Jahre auf etwa 55 Millionen Euro jährlich geschätzt.
Die Karlsruher Richter hatten die bisherige Benachteiligung homosexueller Lebensgemeinschaften am Donnerstag verworfen und das Ehegattensplitting auch für die Homo-Paare verlangt. Die Union hatte sich im Gegensatz zu den Oppositionsparteien und der FDP lange gegen eine steuerliche Gleichstellung gewehrt. Noch vor drei Monaten hatte die CDU-Spitze mit einem Machtwort eine neu entflammte innerparteiliche Debatte darüber beendet.
28.06.2013, 09:24 Uhr | AFP
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