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Urheberrechte für "Mein Kampf" laufen aus: Der schwierige Kampf


Urheberrechte laufen aus
Der schwierige Kampf mit "Mein Kampf"

Von dpa
25.06.2014Lesedauer: 3 Min.
Nationalsozialistische Propagandaschrift "Mein Kampf" von Adolf HitlerVergrößern des BildesNationalsozialistische Propagandaschrift: Gehört "Mein Kampf" verboten oder ist es ein wichtiges historisches Dokument? (Quelle: dpa-bilder)
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Ende 2015 laufen die Urheberrechte für Hitlers "Mein Kampf" aus, die den legalen Nachdruck in Deutschland bislang verhindert haben. Wie es danach mit der nationalsozialistischen Hetzschrift weitergehen soll, ist unklar. Die Lösungssuche stellt Bund und Länder zunehmend vor Probleme.

Adolf Hitler hatte das Buch 1924 während seiner Inhaftierung in der Festung Landsberg geschrieben. Bis 1943 wurden in Deutschland nahezu zehn Millionen Exemplare verbreitet. Das Buch wurde in 16 Sprachen übersetzt und auch nach 1945 im Ausland mehrfach wieder aufgelegt.

Am 31. Dezember 2015, gut 70 Jahre nach Hitlers Tod, erlöschen die Urheberrechte an dem Buch. Dann kann der Freistaat Bayern, der die Rechte hält, nicht mehr wie bislang den Nachdruck in Deutschland mit aller Macht verhindern. Das renommierte Münchner Institut für Zeitgeschichte arbeitet seit Jahren an einer kommentierten Ausgabe, die nach dem Auslaufen der Urheberrechte veröffentlicht werden soll.

Aber ob sie auch veröffentlicht werden sollte, wird umstrittener, je näher der Zeitpunkt rückt. Aus Sicht einiger Justizminister der Länder kann die Verbreitung der Propagandaschrift ab 2016 nicht länger effektiv rechtlich verhindert werden. Denn der Bundesgerichtshof hat schon 1979 entschieden, dass der Besitz und die Verbreitung des Buchs, zum Beispiel in Antiquariaten, an sich nicht strafbar ist.

Und ob "Mein Kampf" unter das Verbot verfassungsfeindlicher Propaganda und Volksverhetzung fällt (so die Rechtsauffassung Bayerns), ist unter Juristen mindestens umstritten: Womöglich gilt es in unkommentierter Form lediglich als historisches Dokument.

Konferenz auf Rügen

Nun müssen sich die Justizminister der Länder bei ihrer Konferenz auf Rügen mit dem heiklen Thema befassen. Niedersachsens grüne Ministerin Antje Niewisch-Lennartz vertritt die Ansicht, ab 2016 eine Veröffentlichung mit wissenschaftlicher Kommentierung zu erlauben, weil ein Verbot nicht länger durchzusetzen sei. Dann könne auch Hitlers Hetzschrift unter Umständen "präventive Wirkung entfalten".

Die Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommerns, Uta-Maria Kuder (CDU), will dagegen eine Weiterverbreitung verhindern; die Konferenz müsse klären, wie.

Die Frage ist also nicht nur unter Juristen sehr umstritten, weiß Antje Niewisch-Lennartz. Sie könne gut verstehen, dass es etwa für jüdische Verbände "eine fast unerträgliche Vorstellung" sei, wenn das Buch wieder in Deutschland zu kaufen wäre. "Ich glaube aber nicht, dass man ein Sondergesetz machen kann, das nur auf das Verbot eines Buches ausgerichtet ist."

Zudem sei es wenig erfolgversprechend, da das Buch bereits jetzt im Ausland und im Internet "praktisch an jeder Ecke zu kaufen" ist. Daher ergebe es Sinn, eine gezielte Veröffentlichung samt Kommentierung zu unterstützen. Denn "eine aktive, kritische Auseinandersetzung" mit dem Text sei zurzeit nicht möglich.

Unklare Position Bayerns

Diese Position unterstützt auch der Historikerverband: Die Veröffentlichung einer kritischen Edition sei am besten geeignet, einer gefährlichen Mythisierung von Hitlers "Mein Kampf" entgegenzuwirken, sagte eine Sprecherin der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) wollte sich bislang nicht explizit zu einer kommentierten Ausgabe äußern - obwohl die Bemühungen darum aus seinem Bundesland kommen. Wenn es eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe gebe, die sich klar von dem Inhalt abgrenze, sei eine nicht-strafbare Veröffentlichung unter Umständen möglich, sagte eine Sprecherin seines Ministeriums sehr vorsichtig. Das müsse im Einzelfall und anhand des konkreten Textes von Gerichten beurteilt werden.

Auf Rügen will sich Bausback zunächst aber für ein bundesweites Vorgehen gegen Hitlers Hetzschrift einsetzen. Dazu soll das geltende Strafrecht angewendet werden, ein Sondergesetz sei nicht nötig. Es müsse mit allen Mitteln des Strafrechts gegen jeden strafrechtlich relevanten Nachdruck vorgegangen werden.

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