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Kleiner Waffenschein: Alles rund um Kosten, Antrag und Regeln


So viel kostet der Kleine Waffenschein

Von t-online, sah

Aktualisiert am 04.01.2023Lesedauer: 3 Min.
Kleiner Waffenschein: Inhaber dürfen Schreckschusspistolen auch außerhalb der eigenen Wohnung tragen.Vergrößern des BildesKleiner Waffenschein: Inhaber dürfen Schreckschusspistolen auch außerhalb der eigenen Wohnung tragen. (Quelle: Oliver Killig/dpa)
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Wer zur Selbstverteidigung aufrüsten möchte, beantragt häufig einen Kleinen Waffenschein. Wann darf man Schreckschusswaffen tragen und sind sie sinnvoll?

Menschen in Deutschland dürfen eine Schreckschuss-, Reizgas- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit tragen – Voraussetzung dafür ist der Kleine Waffenschein. Um geprüfte Pfeffersprays dabeihaben zu dürfen, ist er dagegen nicht nötig – anders als oft vermutet wird.

Kleinen Waffenschein beantragen: Kosten

Wer die behördliche Sondererlaubnis beantragen möchte, der muss sich je nach Bundesland an die Polizei- oder Kommunalbehörden wenden, also Stadtverwaltung und Landratsämter. Dort bekommt man das Dokument gegen eine Bearbeitungsgebühr von etwa 30 bis 150 Euro. Die Höhe variiert je nach Bundesland.

Oft sind die Antragsunterlagen auch online verfügbar, das variiert jedoch nach Bundesland. Anders als beim Großen Waffenschein muss keine staatliche Prüfung an der Waffe abgelegt werden. Der Kleine Waffenschein ist in einigen Bundesländern unbefristet gültig, manchmal erfolgt jedoch eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung – etwa alle drei Jahre, die dann ebenfalls mit Kosten verbunden ist.

Bundesland Kosten (Stand 04.01.2023)
Baden-Württemberg zwischen 50 und 102 Euro
Bayern zwischen 30 und 150 Euro
Berlin 92 Euro
Brandenburg 50,00 Euro zuzüglich Auslagen
Bremen 100 Euro
Hamburg 50 Euro
Hessen 100 Euro – die Kosten können regional unterschiedlich sein.
Mecklenburg-Vorpommern 70 Euro
Niedersachsen 50 Euro – die Kosten können regional unterschiedlich sein.
Nordrhein-Westfalen 90 Euro
Rheinland-Pfalz 80 Euro – die Kosten können regional unterschiedlich sein.
Saarland 50 Euro
Sachsen 75 Euro. Alle drei Jahre wird eine Gebühr von 30 Euro für eine erneute Prüfung fällig.
Sachsen-Anhalt 66 Euro
Schleswig-Holstein 60 Euro
Thüringen 50 Euro – die Kosten können regional unterschiedlich sein.

Für welche Waffen braucht man den Kleinen Waffenschein?

Man darf Schreckschuss-, Gas- oder Signalwaffen auch ohne behördliche Sondererlaubnis erwerben und bei sich lagern. Vorausgesetzt, diese Arten von Waffen haben das Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Nur wer sie einsatzbereit außerhalb eines Privatgrundstücks trägt, braucht den Kleinen Waffenschein. Bei Kontrollen ist er zusammen mit dem Personalausweis vorzuzeigen. Selbst das Mitführen einer solchen Waffe im Handschuhfach eines Pkw kann ein Mitführen im Sinne des Waffengesetzes darstellen.

Aber auch mit Waffenschein darf man eine Schreckschusswaffe nicht überall mit hinnehmen oder gar einsetzen. Eine solche Waffe darf man auch mit der Erlaubnis nur in einer konkreten Notwehrsituation ziehen. Das ist hauptsächlich dann gegeben, wenn man bedroht wird.

Außerdem darf man trotz Schein nicht bewaffnet Bahn fahren oder zu öffentlichen Veranstaltungen gehen. Wer etwa Übergriffe bei Großveranstaltungen fürchtet, für den ist der Kleine Waffenschein nicht die Lösung.

Voraussetzungen für den Waffenschein

Um einen Kleinen Waffenschein bekommen zu können, muss man:

  • 18 Jahre alt sein,
  • einen festen Wohnsitz haben und
  • die eigene Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zum Führen einer Waffe nachweisen. Das heißt, man darf keine laufenden Verfahren oder Vorstrafen über 60 Tagessätze und keine Drogenprobleme haben und nicht Mitglied in verfassungsfeindlichen Organisationen sein.

Damit soll Missbrauch verhindert werden, denn auch eine Schreckschusswaffe ist gefährlich. Es entweicht hoher Druck, sodass massive Verletzungen entstehen, wenn sie etwa direkt am Körper aufgesetzt und abgefeuert wird.

Was passiert, wenn die waffenrechtliche Erlaubnis fehlt?

Führt jemand eine waffenscheinpflichtige Waffe ohne Erlaubnis mit sich, ist das eine Straftat und die kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Man sollte sich bei Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sehr sicher sein, dass der Erwerb und der Besitz im Sinne des Waffengesetzes auch erlaubnisfrei ist.

Experten raten davon ab, eine Waffe im Ausland zu erwerben und in Deutschland zu verwenden. Oft erfüllen sie nicht die deutschen gesetzlichen Normen zum erlaubnisfreien Erwerb und Besitz. Ist ein PTB-Zeichen nicht vorhanden, dann wird die Waffe nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtig. Das bedeutet: Ohne Erlaubnis ist bereits der Erwerb der Waffe strafbar – der Besitz sowieso. Das gilt auch, wenn an einer zugelassenen Waffe Veränderungen vorgenommen – etwa die Laufsperren ausgebaut – wurden.

Täuschend echte Waffe als Gefahr

Eine Waffe mitzuführen, birgt aber auch Gefahren. Jemand, der eine Schreckschusswaffe dabei hat und eine Gefahr falsch einschätzt, kann beispielsweise selbst zum Straftäter werden. Zudem ist sie aus größerer Entfernung nicht von einer echten Waffe zu unterscheiden. Das kann dazu führen, dass Polizisten im Einsatz die Situation falsch bewerten und man bringt sich selbst in Gefahr.

Mit einer neuen Schreckschusspistole sollten sich Waffenbesitzer zudem erst einmal auf einem Schießstand vertraut machen. Nur so weiß man, wie stark man den Abzug ziehen muss und wie laut sie knallt – und erschreckt sich im Ernstfall nicht selbst.

Alternativen zu Waffen

Zur Selbstverteidigung sollte man sich aber keine Pistole mit Platzpatronen oder Reizgasmunition kaufen. Zum einen sind die Waffen unhandlich, zum anderen je nach Bauweise anfällig für Funktionsstörungen. Bei Gegenwind kann man das ausgestoßene Reizgas auch selbst ins Gesicht bekommen.

Ein schriller Alarm oder eine Taschenlampe mit Flashfunktion, die hell aufblitzt, sind Alternativen, um Angreifer zu erschrecken und Zeit für die Flucht zu gewinnen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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