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Linkspartei: Mindestlohn reicht für Alleinerziehende nicht


Arm trotz Arbeit
Mindestlohn reicht für Alleinerziehende nicht

Von afp
13.04.2017Lesedauer: 1 Min.
Der Mindestlohn von 8,84 Euro reicht für die meisten Alleinerziehenden nicht ausVergrößern des BildesDer Mindestlohn von 8,84 Euro reicht für die meisten Alleinerziehenden nicht aus (Quelle: Norbert Neetz/imago-images-bilder)
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Alleinerziehende kommen selbst mit einem Vollzeitjob finanziell häufig nicht über die Runden. Die Linkspartei macht dafür einen zu geringen Mindestlohn verantwortlich.

87 Prozent der Alleinerziehenden mit einem Kind unter sechs Jahren, die nur den Mindestlohn bekommen, sind auf Sozialleistungen angewiesen, das ergab eine parlamentarische Anfrage der Linken.

Bei den Berechnungen wird zugrunde gelegt, dass die oder der Alleinerziehende 37,7 Stunden in der Woche arbeitet und den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro erhält. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Bruttoverdienst von 1444 Euro im Monat.

Nach Abzug von Steuern, Abgaben, Freibeträgen und Lebenshaltungskosten einer Alleinerziehenden dürften die Wohnkosten bis zu 339 Euro betragen, damit kein Anspruch auf Sozialleistungen entsteht.

Bei 109.000 der 126.000 Alleinerziehenden – also 87 Prozent – liegen die anerkannten Wohnkosten den Angaben zufolge aber über 339 Euro. Über die Regierungsantwort hatte am Donnerstag zunächst die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" berichtet.

Linke fordern höheren Mindestlohn

Als Konsequenz aus den Berechnungen forderte Linken-Fraktionsvize Klaus Ernst eine Erhöhung des Mindestlohnes. Die Bundesregierung habe den Mindestlohn im Jahre 2015 mit 8,50 Euro deutlich unterhalb der Niedriglohnschwelle eingeführt, die 2010 bereits bei 10,36 Euro gelegen habe.

Nötig sei ein Mindestlohn von zwölf Euro, sagte Ernst. "So dämmt man wirksam den Niedriglohnsektor ein und gibt den darin Beschäftigten die Chance, durch eigene Arbeit aus Hartz IV herauszukommen." Dadurch werde außerdem erreicht, dass Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus erhalten.

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