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Wer gegen die Ehe für alle klagen darf


AfD außen vor
Wer gegen die Ehe für alle klagen darf

Von afp, rok

Aktualisiert am 17.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Mitglieder der Grünen feiern in Köln die Entscheidung des Bundestages über die Ehe für alle. Gegner der Entscheidung wollen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.Vergrößern des BildesMitglieder der Grünen feiern in Köln die Entscheidung des Bundestages über die Ehe für alle. Gegner der Entscheidung wollen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. (Quelle: Oliver Berg/dpa)
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Nach dem Bundestagsbeschluss zur Ehe für alle erwägen Gegner eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch nicht alle, die wollen, dürfen auch gegen das Gesetz vor Gericht ziehen.

Eine Klage gegen die Ehe für alle wäre eine abstrakte Normenkontrolle, die im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt ist. In solch einem Verfahren würden die Karlsruher Richter prüfen, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Den Antrag auf solch eine Normenkontrolle dürfen laut Gesetz nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags stellen. Parteien wie etwa die AfD oder gar einzelne Bürger haben kein Antragsrecht.

Im Bundestag mit derzeit 631 Abgeordneten ist die Union mit 311 Parlamentariern vertreten. Von ihnen müsste sich mehr als die Hälfte für einen Gang nach Karlsruhe entscheiden, um das gesetzliche Quorum für eine Normenkontrolle zu erfüllen. Klagen könnte aber auch beispielsweise die CSU-geführte bayerische Landesregierung.

Der Bundestagsbeschluss zur Ehe für alle legt durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch fest, dass die Ehe "von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit" geschlossen werden kann.

Steht die Ehe für alle im Widerspruch zum Grundgesetz?

Dies steht den Kritikern zufolge im Widerspruch zu Artikel 6 des Grundgesetzes in dem bestimmt wird, dass "Ehe und Familie" unter dem "besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" stehen. Karlsruhe erklärte 2013 zudem, dass die Ehe ein "allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut" sei.

Sollte ein Normenkontrollantrag in Karlsruhe gegen die Ehe für alle erfolgreich sein, müssten deren Befürworter eine Grundgesetzänderung durchsetzen. Dazu sind die Stimmen von zwei Dritteln der Bundestagsabgeordneten und von zwei Dritteln der Stimmen im Bundesrat nötig.

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