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Weniger Unterhalt für Scheidungskinder

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Weniger Unterhalt für Scheidungskinder

20.06.2007, 17:19 Uhr | dpa, AFP

Erstmals in Deutschland steht minderjährigen Kindern Alleinerziehender weniger Unterhalt zu. Die Mindestsätze sinken vom 1. Juli an um etwa ein Prozent. "So etwas hat es noch nie gegeben", sagte Familienrichter Jürgen Soyka vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) am Mittwoch bei der Vorstellung der neuen Düsseldorfer Tabelle, die seit 45 Jahren Unterhaltsbeträge regelt. Die Tabelle ist nicht verbindlich, wird aber von den Familiengerichten bundesweit als Richtschnur herangezogen.

Nettolöhne sinken
Ursache für die Kürzung sei der Rückgang der Nettolöhne, die der Berechnung zu Grunde liegen. Das Gericht habe bei der Festlegung keine Wahl gehabt, betonte Soyka: "Wenn die Eltern weniger Einkommen haben, müssen sie irgendwo kürzen, und dann sind auch die Kinder betroffen." Die "Düsseldorfer Tabelle" wird alle zwei Jahre neu berechnet. Zuletzt waren die Sätze 2005 um 2,5 Prozent angehoben worden.


Volljährige Kinder bekommen mehr
Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen bis 1300 Euro im Monat müssen für ein maximal fünfjähriges Kind künftig 202 Euro zahlen - zwei Euro weniger als bisher. Ab 4400 Euro Nettoeinkommen sind es 404 Euro - ein Minus von vier Euro. Mehr Geld bekommen nur volljährige Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige in den unteren drei Gehaltsgruppen eingestuft ist. Der maximale Satz liegt bei 662 Euro für volljährige Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige mindestens 4400 Euro netto verdient. Der Studentenunterhalt bleibt bei 640 Euro.

Selbsterhalt für Berufstätige steigt
Gleichzeitig versuchen die Familiensenate des OLG, arbeitslose Unterhaltspflichtige dazu zu bewegen, arbeiten zu gehen. Berufstätige Betroffene sollen künftig mindestens 900 statt 890 Euro für sich behalten dürfen. Der Selbstbehalt für Nicht-Erwerbstätige bleibt dagegen bei 770 Euro. Gegenüber dem Ehegatten oder dem betreuenden Elternteil bei Unverheirateten lag der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bislang auf gleicher Höhe; jetzt wurde er unabhängig von einer Erwerbstätigkeit auf 1000 Euro angehoben. Gegenüber volljährigen Kindern, die nicht mehr die Schule besuchen, liegt der Selbstbehalt unverändert bei 1100 Euro.

"Kindern steht mehr zu"
In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,6 Millionen Kinder bei einem allein erziehenden Elternteil. Von den sinkenden Sätzen sind nach Angaben des "Verbandes allein erziehender Mütter und Väter" etwa zwei Millionen Kinder betroffen. Der Verband bezeichnete den sinkenden Unterhalt angesichts sprudelnder Steuereinnahmen als Skandal: "Kindern steht mehr zu als eine Existenz an der Armutsgrenze." Der Verband appellierte an die unterhaltspflichtigen Eltern, die Kürzung freiwillig auszugleichen.

Unterhaltsreform würde mehr Abstriche bedeuten
Der Düsseldorfer Tabelle ist in den neuen Bundesländern die so genannte Berliner Tabelle mit zwei weiteren niedrigeren Einkommensgruppen vorgeschaltet. Bis 1000 Euro Netto-Einkommen fallen dabei je nach Alter des Kindes zwischen 186 und 361 Euro Mindestunterhalt an. Die von der Regierung geplante Unterhaltsreform könnte den Kindern noch größere Abstriche beim Mindestunterhalt bescheren, sagte Soyka. Bei der geplanten Orientierung am steuerlichen Existenzminimum seien Abschläge von zwölf Prozent zu erwarten. Falls die Reform in Kraft tritt, ist die neue "Düsseldorfer Tabelle" hinfällig.


Quelle: dpa, AFP

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