28.11.2011, 12:06 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
Oberndorf (dpa) - Der Waffenhersteller Heckler & Koch soll mit einer Spende an eine deutsche Partei versucht haben, eine Waffenlieferung nach Mexiko einzufädeln.
Der Verdacht habe sich nach einer Razzia vergangene Woche auf dem Firmengelände des Waffenherstellers in Oberndorf (Baden-Württemberg) ergeben, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart und bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Südwest Presse".
"Dass Firmen an verschiedene Parteien spenden, wie es hier der Fall ist, ist normal", sagte die Sprecherin. Aber eine Spende sei den Ermittlern besonders ins Auge gefallen. Mehrere E-Mails, die bei der Razzia sichergestellt wurden, legten den Verdacht nahe, dass die Spende "gezielt im Hinblick auf eine bestimmte Genehmigung zum Export von Waffen nach Mexiko platziert wurde". Die Spende sei an eine Partei geflossen, der auch ein Beamter angehöre, der für die nötigen Ausfuhrgenehmigungen zuständig sei. Weitere Details nannte die Behördensprecherin nicht.
Hinweise, dass der entsprechende Beamte sich von der Spende beeinflussen ließ, gebe es aber nicht. "Wir führen kein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit", betonte die Sprecherin.
Bei der Razzia am vergangenen Donnerstag hatten 300 Beamte rund 150 Kartons voller Akten sowie zahlreiche Computer und Speichermedien beschlagnahmt. Die Auswertung des Materials werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Staatsanwaltschaft geht außerdem davon aus, dass Heckler & Koch auch in Mexiko Amtsträger bestochen hat. Der Waffenhersteller weist die Vorwürfe zurück und sprach von einer "gezielten Diffamierungskampagne".
Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit außerdem, ob der Waffenhersteller auch für illegale Lieferungen in mexikanische Unruheprovinzen sowie an den damaligen libyschen Diktator Muammar al-Gaddafi verantwortlich ist. Auch diese Vorwürfe weist das Unternehmen zurück. Medienberichte, nach denen es auch bei einer Waffenlieferung nach Indien zu Unstimmigkeiten gekommen sein soll, hält die Staatsanwaltschaft hingegen für nicht stichhaltig.
28.11.2011, 12:06 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
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