25.04.2012, 16:01 Uhr | dpa
Motorradwesten der "Hells Angels" dürfen während einer Gerichtsverhandlung verboten werden. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Ein Verbot der sogenannten Kutten für Zuschauer eines Strafprozesses verstoße nicht gegen den Grundsatz der öffentlichen Verhandlung und auch nicht gegen das Recht auf ein faires Strafverfahren.
Die Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde eines Mitglieds des "Hells Angels Motorcycle Club", der 2010 vor dem Landgericht in Potsdam wegen Beihilfe zur räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden war.
In dem Prozess gegen mehrere "Hells Angels" hatte der Gerichtspräsident das Tragen von Motorradwesten und sonstigen Bekleidungstücken, die die Zugehörigkeit zu einem Motorradclub demonstrieren, verboten.
(Aktenzeichen: 2 BvR 2405/11)
Quelle: dpa
zur Homepage