08.05.2012, 12:41 Uhr | dpa
Münster (dpa) - Nordrhein-Westfalens Städte und Gemeinden müssen in Zukunft voraussichtlich weniger für die Lasten der Deutschen Einheit zahlen. Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster erklärte ein Landesgesetz zur Verteilung der Einheitslasten in Teilen für verfassungswidrig.
Das Gesetz war von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung 2010 beschlossen worden. Die Richter bemängelten, das Land habe falsche Berechnungsgrundlagen angelegt. Es sei nicht auszuschließen, dass die Kommunen über Gebühr gezahlt hätten und weiter zahlen müssten. Jetzt muss das Land das Gesetz überarbeiten und Entlastungen durch den Bund an die Kommunen weitergeben. Geklagt hatten 91 Städte und Gemeinden.
Quelle: dpa
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