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Holocaust-Leugner Williamson erneut zu Geldstrafe verurteilt

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Holocaust-Leugner Williamson erneut zu Geldstrafe verurteilt

16.01.2013, 18:26 Uhr | dpa

Richard Williamson wird Volksverhetzung vorgeworfen.

Richard Williamson wird Volksverhetzung vorgeworfen. (Quelle: dpa)

Regensburg (dpa) - Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vom Amtsgericht Regensburg erneut wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll 1800 Euro zahlen, wie das Gericht erläuterte.

Der frühere Bischof der traditionalistischen Piusbruderschaft hatte im November 2008 in einem nahe Regensburg aufgezeichneten Interview für das schwedische Fernsehen die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden bestritten. Es ist bereits der zweite Anlauf der Regensburger Staatsanwaltschaft, Williamson deshalb juristisch zu belangen. Ein erstes Urteil mit einer Geldstrafe von 6500 Euro hatte das Oberlandesgericht Nürnberg wegen Verfahrensmängeln kassiert.

Williamsons Anwälte kündigten an, das Urteil auch diesmal anzufechten. Zuvor hatten sie sich erfolglos um eine Einstellung des Verfahrens bemüht. Der 72 Jahre alte britische Geistliche selbst war nicht zum Prozess gekommen.

Der Fall schlug auch deshalb hohe Wellen, weil die katholische Kirche fast zeitgleich zur Veröffentlichung der Interviewaussagen die Exkommunikation Williamsons und weiterer Bischöfe der ultrakonservativen Bruderschaft aufgehoben hatte. Inzwischen ist Williamson von den Piusbrüdern suspendiert worden. Nach Angaben seiner Anwälte lebt er in London und hat kein eigenes Einkommen mehr.

"Es waren keine spontanen Äußerungen", begründete das Gericht sein Urteil. Williamson habe vor der Kamera wohlüberlegt auf die Fragen geantwortet. "Er hat minutenlang vor einer eingeschalteten Fernsehkamera geredet." Williamson sei sich bewusst gewesen, dass die Passagen gesendet werden konnten. Die Berichterstattung über den Fall sei groß gewesen, auch habe es Strafanzeigen aus der Bevölkerung gegeben. "Dieses Interview hat den Frieden in Deutschland gestört."

Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert und argumentiert, Williamson könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass seine Aussagen in Deutschland zugänglich gewesen waren. Weder in Schweden noch in Williamsons Heimatland erfüllten seine Aussagen einen Straftatbestand.

Zudem seien die Äußerungen in dem 2008 geführten Interview, bei dem es um kirchliche Themen ging, durch eine "Fangfrage" der schwedischen Journalisten zustande gekommen und 2009 isoliert vom restlichen Teil veröffentlicht worden. "Die Äußerungen gehörten nicht zum Interview."

Die Anklagebehörde hatte wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 65 Euro gefordert. Sie argumentierte, Williamson habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass seine Aussagen auch in Deutschland zugänglich waren. So könne man beispielsweise Sendungen des schwedischen Senders via Internet abrufen.

Quelle: dpa

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