05.07.2013, 15:54 Uhr | dpa
Berlin (dpa) - Autofahrer in Deutschland müssen sich zum 1. Mai 2014 auf ein neues Punktesystem für schwere Verstöße am Steuer einstellen. Nach langen Diskussionen machte der Bundesrat den Weg für einen Kompromiss frei, mit dem die Flensburger Verkehrssünderdatei nach mehr als 50 Jahren grundlegend umgebaut wird.
Anstelle der Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt 18 Punkten entzogen. Die Reform stieß auf Lob und Kritik.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte, das Gesetz bringe "klarere Regeln, mehr Transparenz und weniger Bürokratie". Dies sei wichtig für die Verkehrssicherheit. Auf den Kompromiss mit weiteren Änderungen hatte sich der Vermittlungsausschuss erst Ende Juni verständigt, nachdem die rot-grün dominierte Länderkammer das vom Bundestag beschlossene Gesetz zunächst gestoppt hatte.
Generell werden die bisherigen Punkte ins neue System umgerechnet. So werden gefährliche Überholmanöver künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, bekommt 2 statt 3 Punkte. Bei einem Alkohol-Vollrausch am Steuer werden 3 statt der bisherigen 7 Punkte fällig.
Erhalten bleibt eine Möglichkeit, über den freiwilligen Besuch von Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen, wenn man maximal fünf Punkte hat. Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden. Eine Amnestie zur Umstellung gibt es nicht.
In Flensburg gespeichert werden sollen im wesentlichen nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. Dies hat auch Folgen für einen Teil der in Flensburg erfassten 47 Millionen Punkte. Gelöscht werden sollen Punkte für leichtere Ordnungswidrigkeiten, etwa das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette, für das es bislang einen Punkt gibt. Im Gegenzug drohen teils höhere Geldbußen.
Auf Drängen des Bundesrats kommen bestimmte nicht direkt sicherheitsrelevante Verstöße mit je einem Punkt in den Katalog, die aber oft folgenschwer sein können - etwa das Zuparken von Feuerwehr- und Rettungsausfahrten. Gelten soll dies auch für sämtliche Fälle von Fahrerflucht nach Unfällen. Bisher werden laut ADAC häufig Verfahren bei leichteren Schäden unter 600 Euro gegen Geldauflagen eingestellt.
Die Fahreignungsseminare werden mit pädagogischen und psychologischen Elementen neu konzipiert. Auf Wunsch der Länder werden sie aber inhaltlich gestrafft, damit die Kosten von bisher 200 Euro nicht wie erwartet auf bis zu 600 Euro steigen.
Der Autofahrerclub ADAC begrüßte die Reform, die das System transparenter mache. Sie dürfe aber nicht dafür benutzt werden, das allgemeine Bußgeldniveau anzuheben. Der Auto Club Europa kritisierte: "Ein undurchschaubar kompliziertes System ist in ein nicht minder kompliziertes System transferiert worden." Der ökologisch orientierte Verkehrsclub Deutschland beklagte, der Wegfall des Strafpunktes torpediere die Wirksamkeit von Umweltzonen. Die Gewerkschaft der Polizei erwartet keine spürbare Verbesserung der Verkehrssicherheit. Zentrales Problem sei zu wenig Polizeipräsenz.
05.07.2013, 15:54 Uhr | dpa
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