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CSU nimmt den Solidaritätszuschlag ins Visier


Arbeitnehmer entlasten
CSU nimmt unbefristeten Soli-Zuschlag ins Visier

Von dpa
Aktualisiert am 09.01.2014Lesedauer: 1 Min.
Bayerns CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer (links) mit Ministerpräsident Horst SeehoferVergrößern des BildesNeuordnung des Länderfinanzausgleichs: Bayerns CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer (links) mit Ministerpräsident Horst Seehofer (Quelle: dpa-bilder)
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Der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Thomas Kreuzer, hat den Solidaritätszuschlag zur Debatte gestellt: Wenn bis zum Ende des Jahrzehnts "das Problem der kalten Progression nicht gelöst" sei, dann könne man den "Soli", der tatsächlich dem Bundesfinanzminister und nicht Ostdeutschland oder finanziell angeschlagenen Kommunen zufließe, "nicht fortbestehen lassen", sagte Kreuzer der "Passauer Neue Presse".

Die sogenannte kalte Progression entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft der Arbeitnehmer nicht steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlen sie dann überproportional mehr Steuern.

Herausgehobene Rolle Bayerns gefordert

Der "Soli", ursprünglich für den Aufbau Ost eingeführt, ist inzwischen eine allgemeine Steuer mit einem Satz von 5,5 Prozent, die von allen Steuerzahlern in Ost und West entrichtet werden muss. Sie bringt dem Bund pro Jahr rund 13 Milliarden Euro.

Dennoch steht der "Soli" seit langem in der Kritik - schon allein deshalb, weil die Einnahmen nicht zweckgebunden sind. Laut einer YouGov-Umfrage vom vergangenen September ist sowohl im Osten, als auch im Westen eine Mehrheit für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

In der dritten Föderalismuskommission zur Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzen müsse Bayern eine herausgehobene Rolle erhalten, forderte Kreuzer. "Ich kann mir sogar gut vorstellen, dass Ministerpräsident Horst Seehofer selbst den Vorsitz führt."

Die Finanzbeziehungen zwischen den Bundesländern wie der Länderfinanzausgleich sowie zahlreiche Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sind bis 2019 befristet. Die Regelungen für die Zeit danach müssten daher in dieser Legislaturperiode erarbeitet werden.

Kreuzer rechnet mit der Einsetzung eines Gremiums durch die neue schwarz-rote Bundesregierung bei einer Klausur Ende Januar.

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