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"Terror - Ihr Urteil": Was passiert bei Terrorgefahr aus der Luft?


Realitätscheck nach "Terror"-Film
Was passiert bei Terrorgefahr aus der Luft?

dpa, Michael Fischer

18.10.2016Lesedauer: 2 Min.
Ein Jagdflugzeug vom Typ Eurofighter startet am Flugplatz Neuburg in Oberbayern. (Vergrößern des BildesEin Jagdflugzeug vom Typ Eurofighter startet am Flugplatz Neuburg in Oberbayern. (Quelle: Archivbild)/dpa-bilder)
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Es war ein eindeutiges Urteil: 87 Prozent von 609.000 Fernsehzuschauern plädierten nach Ausstrahlung des Fernsehfilms "Terror - Ihr Urteil" auf Freispruch des Bundeswehr-Kampfpiloten Lars Koch. Er hatte in dem Film eine Passagiermaschine mit 164 Menschen an Bord abgeschossen, um 70.000 Zuschauer in einem Stadion zu retten.

Aber wie sieht es in der Realität bei Terrorgefahr aus der Luft aus? Bis zum 11. September 2001 galt ein solcher Terrorakt noch als unrealistisches Horrorszenario. Seit 15 Jahren streiten nun Politiker und Juristen darüber, was in einem solchen Fall zu tun ist. Der Bundestag verabschiedete 2005 ein Gesetz dazu, das Bundesverfassungsgericht fällte zwei Urteile, die Bundeswehr ist auf den Ernstfall vorbereitet und die Befehlskette steht. Doch ist die Rechtslage nicht eindeutig.

Was schrieb die Politik 2005 ins Luftsicherheitsgesetz?

Das Gesetz erlaubte grundsätzlich den Abschuss entführter und als Waffe eingesetzter Passagierflugzeuge durch die Bundeswehr. Der damalige Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete das Gesetz zwar, regte aber eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht an. Die Karlsruher Richter kippten die gesetzliche Regelung wieder. Begründung: Sie verstoße gegen das Recht auf Leben und die Menschenwürde.

War der Rechtsstreit damit erledigt?

Nein. 2012 folgte eine weitere Karlsruher Entscheidung, die auf eine Normenkontrollklage der Landesregierungen Bayerns und Hessens zurückging. Die Verfassungsrichter stellten klar, dass im Inland ein Einsatz militärischer Mittel in "äußersten Ausnahmefällen" von "katastrophischen Dimensionen" erlaubt ist. Das zielt vor allem auf die Abwehr terroristischer Anschläge aus der Luft oder von See, weil der Polizei dafür die Mittel fehlen - etwa Kampfjets oder Kriegsschiffe. Dennoch änderte auch dieses Urteil nichts an dem Verbot der Abschusses von Passagiermaschinen, die - wie am 11. September 2001 in den USA - von Terroristen gesteuert werden.

Wer entscheidet über einen Einsatz im Terrorfall?

Der Verteidigungsminister oder die Verteidigungsministerin darf eine solche Entscheidung nicht im Alleingang treffen - die Bundesregierung als Ganzes ist gefragt. Eine Kabinettssitzung ist nicht notwendig. Die Ministerrunde kann Entscheidungen auch im sogenannten Umlaufverfahren treffen - also ohne Zusammenkunft, aber mit Gegenzeichnen des Beschlusses. Das Problem: Im Ernstfall kann kostbare Zeit verloren gehen.

Welche Einheiten der Bundeswehr wären für Terrorangriffe aus der Luft zuständig?

Es gibt zwei Alarmrotten mit jeweils zwei "Eurofighter"-Kampfjets, die 365 Tage im Jahr rund um die Uhr einsatzbereit sind. Sie sind in Neuburg an der Donau für Süddeutschland und im ostfriesischen Wittmund für Norddeutschland stationiert. Bei Alarmierung durch den Gefechtsstand der Nato-Luftverteidigung im nordrhein-westfälischen Uedem können die Kampfjets innerhalb von 15 Minuten in der Luft sein.

Wie oft mussten die Alarmrotten wegen Terrorgefahr starten?

In den vergangenen fünf Jahren stiegen die "Eurofighter" nach Angaben des Verteidigungsministeriums sechs Mal wegen Terrorverdachts auf. In allen Fällen gab es Entwarnung. Zwei Mal ging es um ungewöhnliche Flugbewegungen ohne Funkkontakt, also Pilotenfehler. Zwei Mal waren randalierende Passagiere der Grund für den Alarm. Einmal gab es einen technischen Fehler und einmal einen Entführungsverdacht.

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