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Rente in Deutschland: Bundestag verabschiedet Flexi-Rente


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Längeres Arbeiten im Alter
Bundestag verabschiedet Flexi-Rente

Von dpa, afp
Aktualisiert am 21.10.2016Lesedauer: 2 Min.
In Deutschland soll der Übergang vom Berufsleben in die Rente flexibler werden.Vergrößern des BildesIn Deutschland soll der Übergang vom Berufsleben in die Rente flexibler werden. (Quelle: Tobias Kleinschmidt/Symbolbild./dpa)
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Längeres Arbeiten im Alter soll in Deutschland künftig attraktiver werden. Der Bundestag verabschiedete das sogenannte Flexi-Renten-Gesetz. Das Gesetz soll für Arbeitnehmer mehr individuelle Gestaltungsfreiheit beim Übergang vom Beruf in die Rente schaffen - etwa durch eine Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug. Diese können dadurch auch ihre Rentenansprüche erhöhen.

Weiterarbeit nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters

Wer jenseits des gesetzlichen Rentenalters arbeitet, kann künftig seine Rentenansprüche erhöhen. Bislang zahlt nur der Arbeitgeber Beiträge, die von der Rentenkasse einbehalten werden und sich nicht auf die Rentenhöhe auswirken. Arbeitnehmer sind beitragsfrei gestellt. Nun soll es den Beschäftigten ermöglicht werden, freiwillig Rentenbeiträge zu zahlen und so die spätere Rente zu erhöhen. Auch der bisher wirkungslose Arbeitgeberanteil wirkt sich dann rentensteigernd aus.

Zudem sollen Arbeitgeber für Rentner keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Dies ist zunächst auf fünf Jahre befristet.

Teilzeitarbeit und Teilrente bei vorzeitigem Ruhestand

Auch das Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze wird deutlich verbessert. Wer ab 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss bislang bei einem Hinzuverdienst empfindliche Rentenkürzungen hinnehmen. Denn es gibt derzeit nur drei Stufen für eine Teilrente, weshalb sie aktuell nur von rund 4000 Menschen genutzt wird. Je nach Hinzuverdienst sind es zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente. Künftig soll es ab dem 63. Lebensjahr möglich sein, die Teilrente stufenlos zu wählen.

Die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro jährlich (14 mal 450 Euro), bis zu der Einkommen nicht auf die Rente angerechnet wird, soll bestehen bleiben. Die Summe soll aber künftig anders als bisher pro Jahr verrechnet werden können. Was über 6300 Euro verdient wird, soll nur zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Maximal können Rente und Hinzuverdienst zusammen so hoch sein wie der höchste Bruttoverdienst der vorangegangenen 15 Jahre.

Die Neuregelung des Hinzuverdienstes soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Verbessert werden soll auch die Möglichkeit, Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten durch frühzeitige Zahlungen auszugleichen. Die Ausgleichszahlungen sollen künftig bereits ab 50 geleistet werden können. Bisher ist dies erst ab 55 Jahren möglich.

Maßnahmen für gesundheitlich angeschlagene Arbeitnehmer

Mit Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitierung soll erreicht werden, dass weniger Menschen als bisher auf Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. So soll zunächst auf der Basis von Modellvorhaben die Möglichkeit geschaffen werden, ab dem 45. Lebensjahr einen freiwilligen berufsbezogenen Gesundheitscheck zu absolvieren.

Änderungen für Hartz-IV-Empfänger

Hartz-IV-Empfänger können nach derzeitiger Rechtslage zu einer vorgezogenen geminderten Altersrente mit 63 Jahren gezwungen werden. Dies soll künftig nicht mehr gelten, wenn der Rentenanspruch damit unter das Hartz-IV-Niveau fällt und der Betroffene auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist.

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