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Hamburger Messerattacke heizt Abschiebungsstreit an


Politik streitet um schnellere Abschiebungen

dpa, t-online, Patrick Diekmann

31.07.2017Lesedauer: 4 Min.
Bundespolizisten in neongelben Westen begleiten abgelehnte Asylbwerber aus Tunesien auf dem Flughafen Leipzig/Halle zum Flugzeug.Vergrößern des BildesBundespolizisten in neongelben Westen begleiten abgelehnte Asylbwerber aus Tunesien auf dem Flughafen Leipzig/Halle zum Flugzeug. (Quelle: dpa-bilder)
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Ein Toter, sieben Verletzte - das ist die Bilanz der Messer-Attacke von Hamburg. Die blutige Tat schockiert weit über die Hansestadt hinaus. Im politischen Berlin beginnt dagegen die politische Schuldzuweisung.

Die Union hat der SPD eine indirekte Mitverantwortung für die Messer-Attacke eines ausreisepflichtigen Palästinensers in Hamburg mit einem Toten und sieben Verletzten gegeben. Das soeben in Kraft getretene Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hätte schon ein Jahr früher kommen können. "Die SPD hat dies lange verhindert", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), der "Passauer Neuen Presse". "Wenn die neue Regelung früher gekommen wäre, hätte man den Attentäter von Hamburg bis zu seiner Rückführung inhaftieren können."

Mayer forderte die Länder auf, jetzt stärker von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Rückführung und Abschiebehaft von Gefährdern Gebrauch zu machen. Er wies darauf hin, dass jetzt auch Abschiebehaft angeordnet werden könne, wenn Passersatzpapiere noch nicht vorliegen. Die Haft sei auch nicht mehr auf drei Monate begrenzt. "Aus Hamburg folgt, dass die Gesetze, die wir geschaffen haben, von den Ländern rigoros angewandt werden", sagte Mayer auch der "Berliner Zeitung"

"In diesem Land gilt die Unschuldsvermutung"

Der Palästinenser, der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geboren wurde, hatte am Freitagnachmittag in einem Supermarkt im Hamburger Stadtteil Barmbek unvermittelt auf umstehende Menschen eingestochen. Sein Asylantrag war im vergangenen Jahr abgelehnt worden. Er befand sich bereits im Ausreiseverfahren, an dem er nach Behördenangaben auch aktiv mitwirkte. Der 26-Jährige war den Sicherheitsbehörden als Islamist bekannt. Sie gingen aber nicht davon aus, dass von ihm eine unmittelbare Gefahr drohte. Sein Motiv ist nach wie vor unklar. Laut Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) gibt es bei ihm einerseits Hinweise auf religiöse Beweggründe, andererseits auch auf eine "psychische Labilität".

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte dem "Spiegel", wenn es keine Anhaltspunkte gegeben habe, um den Mann als Gefährder einzustufen, habe man ihn auch nicht in Gefährderhaft nehmen können. "In diesem Land gilt die Unschuldsvermutung."

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Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ansgar Heveling, verlangte eine schärfere deutsche Visa-Politik gegenüber Staaten, die bei der Rückführung ihrer Bürger nicht kooperieren. "Es kann nicht sein, dass dortige Staatsbürger Visa fürs Shoppen oder den Unibesuch in Europa bekommen, aber die Rücknahme unliebsamer Staatsangehöriger vereitelt wird", sagte der CDU-Politiker der "Rheinischen Post". Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach forderte in der Zeitung eine Passpflicht für Asylbewerber: "Wir müssen wissen, wer in unser Land kommt." Das Abnehmen von Fingerabdrücken "kann die Vorlage eines Passes nie ersetzen", ergänzte Bosbach in der "Bild"-Zeitung.

Die Grünen-Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt sagte der "Welt", das Problem fehlender Ausweispapiere bei Flüchtlingen sei seit langem bekannt. "Ich hätte erwartet, dass der Bundesinnenminister und die Bundeskanzlerin sich stärker darum kümmern, dass solche Länder neue Ausweispapiere rasch ausstellen."

Zahl der Abschiebungen steigt

Der Städte- und Gemeindebund verlangt, ausreisepflichtige Asylbewerber bis zu ihrer Abschiebung in zentralen Einrichtungen des Bundes oder der Länder unterzubringen. "Wir sind der Auffassung, dass Tatverdächtige, die ausreisepflichtig sind, nicht normal in einer Kommune oder einer Flüchtlingsunterkunft leben sollten", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Berliner Zeitung".

Nach einem Bericht der "Welt" scheitern Abschiebeflüge oft am Widerstand der abgelehnten Asylbewerber. Ein Bericht der Bundespolizei zeige auch, dass ihre Beamten immer öfter Hilfsmittel wie Handfesseln einsetzten. Immerhin stieg die Zahl der Abschiebungen von 2014 auf 2015 von knapp 11.000 auf an die 21.000. Im vergangenen Jahr wurden rund 25.400 Asylbewerber abgeschoben, im ersten Halbjahr 2017 waren es 12.545.

Dagegen leben in Deutschland momentan insgesamt 207.484 ausreisepflichtige Ausländer. Von diesen waren 153.047 geduldet, was auf den Daten des BAMF hervorgeht. Eine Duldung wird dann ausgesprochen, wenn eine Abschiebung aus verschiedensten praktischen Gründen momentan nicht durchgeführt werden kann: Einige Flüchtlinge haben keinen gültigen Pass. Andere können nicht abgeschoben werden, weil keine Flugverbindungen ins Herkunftsland bestehen. Die meisten ausreisepflichtigen Ausländer gibt es aktuell in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Baden-Württemberg und Niedersachsen.


Weitere interessante Grafiken finden Sie bei Statista.

Um einen abgelehnten Asylbewerber in seine Heimat zurückführen zu können, sind zum Teil erhebliche praktische und juristische Hinternisse zu überwinden. Erst am vergangenen Samstag ist ein Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht in Kraft getreten: der vorläufige Schlusspunkt einer Reihe von Versuchen, die rechtliche Basis für Abschiebungen zu verbessern.

Wird der Antrag eines Asylbewerbers abgelehnt, ist er verpflichtet, Deutschland wieder zu verlassen. Für ihn gilt also eine Ausreisepflicht. Kommt der Ausreisepflichtige dem nicht nach, können die zuständigen Behörden der Bundesländer die Ausreisepflicht per Abschiebung durchsetzen.

Nicht abgeschoben werden kann, wenn dem Ausländer in seinem Heimat- oder Zielstaat Gefahren für Leib und Leben drohen. Wenn ihn dort etwa Folter oder gar die Todesstrafe erwarten könnten. In Bürgerkriegsländer wie Syrien und in den Irak wird nicht abgeschoben. Streit gab es zuletzt um Afghanistan. Einige Bundesländer wollten dorthin nicht abschieben. Allerdings führte jüngst ein Anschlag in der Nähe der deutschen Botschaft in Kabul dazu, dass nun Abschiebungen ausgesetzt sind.

Kein großes Interesse an Kooperation

Ein weiterer Grund, der die Abschiebung unmöglich macht, sind gesundheitliche Gefahren. Diese Regelung wurde zuletzt verschärft, so dass inzwischen nur bei ganz schweren Krankheiten nicht mehr abgeschoben wird. Der Ausreisepflichtige hat aber immer noch die Möglichkeit, rechtlich gegen die Abschiebung vorzugehen.

Ein häufiges Hindernis sind fehlende Papiere. Passersatzpapiere zu bekommen ist zum Teil äußerst aufwendig. Ohne diese Papiere sind die Zielländer in der Regel nicht bereit, die abgelehnten Asylbewerber wieder aufzunehmen.

Ohnehin besteht bei den Herkunftsländern kein großes Interesse zu kooperieren, insbesondere wenn es sich um Kriminelle handelt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte vor kurzem die nordafrikanischen Länder Tunesien, Algerien und Marokko besucht, um deren Kooperationsbreitschaft einzufordern. Aus Tunesien kam der Weihnachtsmarkt-Attentäter von Berlin, Anis Amri. Amri war ausreisepflichtig, hatte aber keine Papiere.

Der Bund beklagt seit längerem die unterschiedliche Abschiebepraxis in den Bundesländern. Um sie zu vereinheitlichen und zu erleichtern sowie die Kommunikation zwischen Bund und Ländern sowie der Länder untereinander zu verbessern, wurde neben den Gesetzesverschärfungen ein gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) eingerichtet. Das ZUR organisiert unter anderem das Vorgehen in schwierigen Fällen, etwa bei sogenannten Gefährdern. Es steht in ständigem Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer und beschafft in alle Problemfällen die nötigen Dokumente.

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  • Florian Schmidt
Von Florian Schmidt

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