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Erbschaftssteuer: Länder üben scharfe Kritik an Bayern


Sonderweg bei Erbschaftssteuer
Länder üben scharfe Kritik an Bayern

dpa, t-online.de

07.09.2017Lesedauer: 2 Min.
Der Sonderweg des Freistaats Bayerns um Finanzminister Markus Söder (CSU) bei der Besteuerung von Firmenerben stößt in den anderen 15 Bundesländern auf Widerstand.Vergrößern des BildesDer Sonderweg des Freistaats Bayerns um Finanzminister Markus Söder (CSU) bei der Besteuerung von Firmenerben stößt in den anderen 15 Bundesländern auf Widerstand. (Quelle: Peter Kneffel/dpa-bilder)
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Bayern geht bei der Besteuerung von Firmen-Erbschaften einen Sonderweg. Den übrigen Bundesländern ist das ein Dorn im Auge. Sie fordern vom Freistaat, sich an die Vereinbarungen zu halten.

In 15 von 16 Bundesländern soll das Vermögen von Firmen-Erben höher besteuert werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder hatten sich darauf geeinigt. Der Freistaat will einen Sonderweg bei der Besteuerung. Das stößt auf Widerstand in den anderen Ländern.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, die sich auf Angaben der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) bezieht, haben die Finanzminister aller Bundesländer den Freistaat Bayern aufgefordert, die Erbschaftsteuer wie in den übrigen Bundesländern zu erheben - auf Basis gemeinsam vereinbarter Grundsätze. Die Aufforderung der Finanzministerkonferenz sei "ein einmaliger Fall und ein unhaltbarer Zustand", kritisierte Ahnen am Donnerstag.

"Skandal" und "einmaliger Vorgang"

Im Herbst 2016 waren die Vorschriften des Erbschaftsteuergeseztes und Schenkungsteuergesetzes geändert worden - auf Druck des Bundesverfassungsgerichts. Ende Juli 2017 wurde bekannt, dass Bayern bei der Umsetzung der veränderten Vorschriften einen Sonderweg einschlagen werde. Die Vorschriften zur Umsetzung der geänderten Steuerprivilegien für Firmenerben gelten somit nur für die Finanzämter in den anderen 15 Bundesländern.

Ahnen nannte das Vorgehen leicht durchschaubar: "Es geht um die Aushöhlung der Erbschaftsteuer in Bayern durch die Hintertür." Das Bundesfinanzministerium hatte zuvor von "einem einmaligen Vorgang" gesprochen.

Söder rechtfertigt Bayern

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) konterte: Die Erbschaftsteuer sei eine reine Landessteuer, ihr Aufkommen stehe allein den Ländern zu. Damit sei jedes Land selbst für den Vollzug verantwortlich. "Bayern will eine Gesetzesanwendung, wie sie Wortlaut und Geist des Gesetzes entspricht", sagte Söder. Der Freistaat stehe zum Kompromiss zum Erbschaftsteuerrecht: "Aber wir wollen keine Belastung der Familienunternehmen durch die Hintertür."

Einige Länder wollten das Gesetz "gegen den Geist des Kompromisses anders anwenden", kritisierte Söder weiter. Außerdem fordere Bayern ohnehin eine weitere Regionalisierung der Steuern, deren Aufkommen allein den Ländern zustehen - neben der Erbschaftsteuer sei dies auch die Grunderwerbsteuer.

Länder machen Front gegen den Freistaat

Bayern hatte bei der langwierigen Kompromisssuche zwischen Bund und Ländern versucht, die neuen Vorgaben zugunsten der Wirtschaft und Familienunternehmen zu entschärfen. Kritiker vermuten, dass der Fiskus in Bayern die neuen Regeln weniger streng auslegen könnte.

Die Erbschaftsteuer ist keine Bundessteuer, keine Gemeinschaftssteuer. Sie wird von den Ländern eingezogen. Die Regierung in Berlin hat daher keine Handhabe gegen den Sonderweg des Freistaates.

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