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Flüchtlinge aus Syrien dürfen bleiben: Abschiebestopp verlängert


Abschiebestopp bis Ende 2018 verlängert
Syrische Flüchtlinge können in Deutschland bleiben

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 09.12.2017Lesedauer: 2 Min.
Es bestehe im Augenblick Einigkeit darüber, dass Syrien kein Land sei, in das man abschieben könne. (Symbolbild)Vergrößern des BildesEs bestehe im Augenblick Einigkeit darüber, dass Syrien kein Land sei, in das man abschieben könne. (Symbolbild) (Quelle: Swen Pförtner/dpa-bilder)
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Nun können sich syrische Flüchtlinge in Deutschland ein weiteres Jahr sicher fühlen. Die Innenminister haben einen Kompromiss gefunden und den Abschiebestopp nach Syrien bis Ende 2018 verlängert.

Ob man Menschen ins kriegszerrüttete Syrien abschieben darf, war eine der strittigsten Fragen auf der Herbstkonferenz (IMK) in Leipzig. Jetzt haben sich die Innenminister der Länder geeinigt – kein syrischer Flüchtling darf bis Ende 2018 nach Syrien abgeschoben werden.

Zugleich forderten sie die Bundesregierung auf, eine Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien vorzunehmen. Sobald dieser Bericht vorliegt, wollen sich die Innenminister erneut mit der Frage beschäftigen, ob sogenannte Gefährder und Flüchtlinge, die schwere Straftaten begangen haben, nach Syrien abgeschoben werden sollen.

Sachsen und Bayern plädierten für kürzere Fristen

Insbesondere Sachsen und Bayern hatten sich dafür stark gemacht, Abschiebungen nach Syrien nur noch ein halbes Jahr lang auszusetzen. Der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) drängt darauf, Terrorverdächtige und Verbrecher nach Syrien abschieben zu können. Laut Bundesinnenminister Thomas de Maizère (CDU) bewegt sich deren Zahl im "drei- oder vierstelligen Bereich". Widerstand gegen die Pläne kam von den SPD-Ressortchefs.

Er sei sehr froh über den gefundenen Kompromiss, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius als Sprecher der SPD-Innenminister. Es bestehe im Augenblick Einigkeit darüber, dass Syrien kein Land sei, in das man abschieben könne. "Und ich füge hinzu: auch nicht dürfte. Das verbieten die europäische Menschenrechtskonvention und Artikel 1 des Grundgesetzes. Wir dürfe keine Menschen Folter und menschenunwürdigen Behandlungen aussetzen. Das gilt – auch wenn es im Einzelfall schwer fällt – auch für Straftäter und Gefährder."

Es werde einige Wochen und Monate dauern, bis der neue Bericht zur Sicherheitslage in Syrien vorliege, sagte Bundesinnenminister de Maizière. Der alte Bericht ist aus dem Jahr 2012. Gegebenenfalls wollen sich die Innenminister schon beo ihrer nächsten Tagung im Frühjahr in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) erneut mit der Frage der Abschiebungen nach Syrien befassen.

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