t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomePolitikDeutschland

Prozesse: Bayerisches Gericht bestätigt Kopftuchverbot auf Richterbank


Bayerisches Gericht bestätigt Kopftuchverbot auf Richterbank

Von dpa
Aktualisiert am 07.03.2018Lesedauer: 1 Min.
Die Jurastudentin Aqilah S.Vergrößern des BildesDie Jurastudentin Aqilah S. sitzt mit Kopftuch vor Verhandlungsbeginn im bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die junge Frau hat dagegen geklagt, dass sie bei ihrem Referendariat im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen durfte. (Quelle: Sven Hoppe./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

München (dpa) - Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist nach einem Urteil des dortigen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zulässig. Die VGH-Richter hoben in München eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf (Az.: 3 BV 16.2040).

Demnach hatte das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Studentinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der "Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung" untersagt. Der Freistaat begründet das Kopftuchverbot mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.

Die klagende Jurastudentin hatte deswegen während ihrer Ausbildung beim Augsburger Amtsgericht im Unterschied zu einer anderen Referendarin nicht mit am Richtertisch Platz nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte darin 2016 eine Diskriminierung gesehen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website