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Angst vor Abschiebung: Afghane trickste bei Identitätsfeststellung


Behörden fordern Abschiebehaft
Asef N. legte plötzlich Pass vor

Von dpa
Aktualisiert am 05.06.2017Lesedauer: 2 Min.
Der 20-jährige Afghane Asef N. (r) steht mit drei Unterstützern auf dem Hinterhof des Amtsgerichts in Nürnberg.Vergrößern des BildesDer 20-jährige Afghane Asef N. (r) steht mit drei Unterstützern auf dem Hinterhof des Amtsgerichts in Nürnberg. (Quelle: Roland Beck/dpa-bilder)
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Der Anwalt eines von Abschiebung bedrohten Afghanen aus Nürnberg hat Behördenangaben widersprochen, nach denen sein Mandant nicht bei der Identitätsfeststellung mitgeholfen haben soll. Beim Versuch der Polizei, ihn am Mittwoch zwecks Abschiebung aus einer Berufsschule abzuholen, hatte es tumultartige Proteste gegeben.

"Mein Mandant hat mehrmals beim Konsulat vorgesprochen", sagte Anwalt Michael Brenner. Es sei für Flüchtlinge aber oft nahezu unmöglich, einen Pass zu bekommen. Erst in diesem Jahr hätten die afghanischen Behörden Asef N. einen Reisepass ausgestellt. Als er im März eine Aufenthaltserlaubnis beantragt habe, habe er ihn vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Mittelfranken hatte dagegen erklärt, der heute 20-Jährige habe sich nach Ablehnung seines Asylantrags über Jahre hinweg geweigert, sich zwecks Rückführung einen Pass zu beschaffen. Erst bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis habe er im März plötzlich einen bereits 2007 ausgestellten Pass vorgelegt.

Dieses Dokument sei eine sogenannte Tazkira gewesen, ein afghanisches Identitätsdokument, erklärte sein Anwalt. Seit wann Asef N. dieses gehabt und warum er es nicht vorlegt habe, könne er nicht sagen.

Brenner kritisierte zudem, dass sein Mandant zum Zeitpunkt des Abschiebeversuchs am Mittwoch nicht gewusst habe, dass sein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt worden sei. Die Begründung sei ihm erst von der Polizei ausgehändigt worden.

Landgericht lehnt Beschwerde der Regierung ab

Das Landgericht lehnte am Freitag die Beschwerde der Regierung von Mittelfranken gegen einen Beschluss des Amtsgerichts ab. Auch dieses hatte eine Abschiebehaft am Donnerstag verneint. Die Regierung wollte erreichen, dass der 20-Jährige bis Ende des Monats in Sicherungshaft kommt. "Die Kammer teilte die Auffassung des Amtsgerichts Nürnberg, wonach keine Haftgründe gegeben sind", teilte ein Sprecher des Landgerichts mit.

Da nach dem Anschlag von Kabul der für Mittwochabend geplante Abschiebeflug abgesagt wurde, befindet sich der abgelehnte Asylbewerber aber weiter in Nürnberg. Den auch aus der Politik kritisierten Versuch, den jungen Mann aus seiner Schule abzuholen, verteidigte die Polizei mit mehreren erfolglosen Versuchen, ihn in seiner Wohnung anzutreffen.

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