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Verurteilte Homosexuelle werden rehabilitiert und entschädigt


Verurteilte Homosexuelle werden rehabilitiert und entschädigt

Von afp
22.06.2017Lesedauer: 1 Min.
Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass noch 5000 Betroffene entschädigt werden.Vergrößern des BildesDas Bundesjustizministerium geht davon aus, dass noch 5000 Betroffene entschädigt werden. (Quelle: Julian Stratenschulte)
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In der Nachkriegszeit verurteilte homosexuelle Männer werden rehabilitiert und entschädigt: Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag einstimmig ein Gesetz, das die Aufhebung der strafrechtlichen Urteile vorsieht, die in der Bundesrepublik und der DDR in den Nachkriegsjahrzehnten ergangen waren.

Die Verurteilten sollen eine Entschädigung erhalten, die 3000 Euro je aufgehobener Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenem Jahr in Haft beträgt. "Nach langen Jahren der Ignoranz wird einem Teil der Opfer staatlicher Verfolgung ihre Würde zurückgegeben", erklärte Helmut Metzner aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD). "Es gibt aber bittere Wermutstropfen", unter anderem sei die vorgesehene Entschädigung viel zu gering.

Justizministerium geht von noch 5000 Betroffenen aus

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete den Beschluss als "späten Akt der Gerechtigkeit". Mit dem Paragraph 175 im Strafgesetzbuch habe der Staat große Schuld auf sich geladen. "Die Norm hat unvorstellbares Leid angerichtet. Sie hat zu Selbstverleugnungen und Schein-Ehen geführt, zu Schikanen und Erpressungen."

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, erklärte: "Der Bundestag erkennt durch den heutigen Beschluss an, dass er an diesen oft betagten Männern etwas gut zu machen hat - und der Strafmakel endlich überwunden ist. Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass noch 5000 Betroffene entschädigt werden.

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Von Florian Schmidt

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