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Verkehrssündern drohen jetzt deutlich härtere Strafen


Rasen, Handy, Rettungsgasse
Verkehrssündern drohen jetzt deutlich härtere Strafen

Von dpa, jmt

22.09.2017Lesedauer: 2 Min.
Zerstörte Fahrzeuge nach einem illegalen Autorennen in Hagen.Vergrößern des BildesZerstörte Fahrzeuge nach einem illegalen Autorennen in Hagen. (Quelle: Alex Talash/dpa-bilder)
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Gefängnis für extreme Raser, drastisch höhere Bußen für Handys am Steuer und blockierte Rettungsgassen: Abschreckendere Sanktionen sollen Autofahrer künftig stärker von lebensgefährlichen Manövern auf deutschen Straßen abhalten.

Der Bundesrat machte am Freitag in der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl den Weg für eine Reihe von Neuregelungen frei. Sicherheitsexperten begrüßten die Verschärfungen, mahnten aber zugleich mehr Polizeikontrollen an. Das ändert sich jetzt:

  • Raser und illegale Autorennen: Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Bisher wird die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bestraft wird künftig schon der Versuch, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" rasen.
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  • Handys am Steuer: Leichtsinniges Hantieren mit Smartphones am Steuer kommt Autofahrer künftig teurer zu stehen. Dafür wird das lange bestehende Handy-Verbot verschärft, das vielfach missachtet wird. Für Verstöße werden demnach 100 Euro statt 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im schlimmsten Fall mit einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen. Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, wird zudem auf alle Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops erweitert.

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  • Behindern von Rettungskräften: Abschreckendere Geldbußen sollen Autofahrer dazu bringen, Rettern und Polizei den Weg frei zu machen, die zum Beispiel zu Unfällen eilen. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Notgasse bildet, muss statt bisher 20 Euro künftig mindestens 200 Euro berappen – und im schwersten Fall bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot. Der Bundesrat stimmte außerdem für einige Änderungen der Bundesverordnung. Demnach sollen generell mindestens 240 Euro und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschaffen – auch unabhängig von einer Rettungsgasse.

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  • Gesichtsverhüllungen: Am Steuer sind stark gesichtsverhüllende Masken und Schleier künftig tabu, bei denen nicht mehr erkennbar ist, wer das Auto fährt. Bei Verstößen drohen 60 Euro Buße. Ziel ist, bei zusehends automatisierten Verkehrskontrollen die Identität des Fahrers oder der Fahrerin effektiv feststellen zu können. Erlaubt bleiben Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen wie Hüte, Kappen oder Kopftücher, ebenso etwa auch Faschingsschminke und Sonnenbrillen. Auch Helme für Motorradfahrer bleiben erlaubt.
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