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62.000 Bewerber bei 11.000 Plätzen | Darum geht es beim Numerus-Clausus-Urteil


Darum geht es beim Numerus-Clausus-Urteil


Aktualisiert am 20.12.2017Lesedauer: 3 Min.
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Abschlussnoten sind nicht alles: Beim Medizinstudium sollen künftig auch andere Kriterien bei der Bewerberauswahl gelten.Vergrößern des Bildes
Abschlussnoten sind nicht alles: Beim Medizinstudium sollen künftig auch andere Kriterien bei der Bewerberauswahl gelten. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa)

Karlsruhe hat den Numerus Clausus im Medizinstudium in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Hürden für die Zulassung bleiben allerdings weiterhin hoch.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Auswahlverfahren zum Medizinstudium in Deutschland gekippt. Nach Ansicht der Richter ist der Numerus Clausus in Teilen unvereinbar mit dem Grundgesetz. Was das Urteil bedeutet und was es für Konsequenzen hat – die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer hat warum geklagt?
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte dem höchsten deutschen Gericht die Klage zweier Studienbewerber vorgelegt. Diese hatten trotz langer Wartezeit bisher keinen Platz im Fach Humanmedizin bekommen. Die Gelsenkirchener Richter monierten auch, dass die Abiturnoten in den Bundesländern nicht vergleichbar seien. Denn beispielsweise erreichen in Thüringen 38 Prozent der Abiturienten einen Notendurchschnitt zwischen 1,0 und 1,9. In Niedersachsen sind es dagegen nur 17 Prozent.

Warum braucht es ein Auswahlverfahren?
In vielen Studienfächern in Deutschland gibt es mehr Bewerber als freie Plätze. Bei der Humanmedizin ist der Andrang aber besonders groß. Aktuell kommen nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts fast 62.000 Bewerber auf 11.000 Ausbildungsplätze.

Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?
Nach Auffassung der Karlsruher Richter verletzt das Auswahlverfahren zum Medizinstudium die Chancengleichheit der Studierenden. Es sei "verfassungswidrig", dass der Gesetzgeber die Hochschulen nicht dazu verpflichtet hat, Studienplätze über die Abiturnote hinaus noch nach einem weiteren "eignungsrelevanten Kriterium" zu vergeben. Solche Kriterien könnten etwa eine medizinnahe berufliche Qualifikation oder soziale Kompetenzen sein.

Wie ist das Auswahlverfahren bisher geregelt?
Beim Numerus Clausus gibt es zum Teil regionale Unterschiede. Bei Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie ist die Regelung bundesweit einheitlich: Zwanzig Prozent der Studienplätze werden von der Stiftung für Hochschulzulassung an Bewerber mit den besten Abiturnoten vergeben (aktueller NC bei Humanmedizin: 1,0 bis 1,2), weitere zwanzig Prozent sind von der Wartezeit der Bewerber abhängig. 60 Prozent der Plätze vergeben die Universitäten nach eigenen Auswahlkriterien. Dieses Verfahren verstößt nach Auffassung der Karlsruher Richter an mehreren Punkten dem Grundgesetz.

Was ist der Numerus Clausus?
Der Begriff leitet sich vom lateinischen 'numerus' für 'Zahl' oder 'Anzahl' und 'clausus' für 'geschlossen' ab und bedeutet etwa 'beschränkte Anzahl'. Hochschulen und Universitäten regeln über den Numerus Clausus die Zulassung zu besonders nachgefragten Studienfächern. Häufig wird der NC mit der Durchschnittsnote beim Abitur gleichgesetzt. Generell gilt: Desto höher der Andrang in einem Studienfach desto höher der Numerus Clausus. Jedoch führen viele Unis auch Tests durch oder führen Auswahlgespräche.

Wird der Numerus Clausus abgeschafft?
Nein. Grundsätzlich sei die zentrale Vergabe der Studienplätze an Bewerber mit den besten Abiturnoten "sachgerecht", erklärt Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof. Das Recht auf chancengleichen Zugang zum Studium bestehe nur in dem Maße, wie ausreichend Studienplätze zur Verfügung stünden.

Was fordert Karlsruhe jetzt?
Die Richter verlangen zahlreiche Änderungen bei der Studienplatzvergabe. So dürfen die Hochschulen etwa nicht ausschließlich die Abschlussnoten heranziehen. "Die Vergabe nach Abiturnote erfasst nicht alle Komponenten der Studieneignung", heißt es im Urteil. Es müsse künftig mindestens ein weiteres Auswahlkriterium aufgenommen werden, das unabhängig von der Note sei. Welches das ist, überlassen die Richter jedoch dem Gesetzgeber. Außerdem müssen die Hochschulen beachten, dass die Noten in den Bundesländern nicht vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit muss jedoch künftig gesichert werden. Außerdem forderte das Bundesverfassungsgericht die Einführung einer Höchstdauer für die Wartezeit. Bis zum 31. Dezember 2019 muss der Gesetzgeber nun Änderungen vornehmen.

Bund und Länder haben bereits im März Reformen auf den Weg gebracht. Im "Masterplan Medizinstudium 2020" vereinbarten sie, dass bei der Zulassung auch soziale und kommunikative Fähigkeiten sowie Leistungsbereitschaft der Studienbewerber einfließen sollen. Eine Ausbildung oder Tätigkeit in medizinischen Berufen soll sich positiv auswirken.

Quellen und weiterführende Informationen:
- dpa, AFP, Reuters
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts
- Wikipedia-Artikel zum Numerus Clausus
- Eigene Recherchen

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