14.12.2012, 11:25 Uhr | dpa, t-online.de, dapd
Neuer Anlauf für ein NPD-Verbot: Wie erwartet beschloss der Bundesrat, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei einzuleiten. In Bundesregierung und Bundestag sind die Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussichten aber weiter groß. Auch der Rechtsextremismus-Experte Bernd Wagner ist skeptisch. Ein erneutes Scheitern wäre eine "Katastrophe", sagte Wagner.
Der Gründer der Aussteiger-Initiative "Exit" sieht die Gefahr, dass das Renommee des Landes international beschädigt werden könnte. Er warnte deshalb davor, auf "kurzfristige Effekte" zu schielen. Das könnte "verheerende Folgen" haben.
Zwar befürworte er grundsätzlich die Pläne der Länder, aber es müsse gründlich geprüft werden, ob "alle juristisch absehbaren Kriterien beweisrechtlich" erfüllt werden könnten, sagte Wagner. Er teilt damit die Einschätzung der schwarz-gelben Bundesregierung und vieler Bundestagsabgeordneter.
Es stelle sich die Frage, ob der "aggressiv-kämpferische Charakter der NPD ausreichend bewiesen werden kann", um vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein, sagte der ehemalige Kriminalist. Das sei "nicht unproblematisch". Klar sei hingegen die Verfassungsfeindlichkeit, ein Verbot deshalb sicher wünschenswert.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes kann das Bundesverfassungsgericht Parteien als verfassungswidrig verbieten, wenn sie "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger drauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".
Dabei reicht es allerdings nicht aus, dass eine Partei die freiheitliche Ordnung ablehnt - vielmehr muss eine "aktiv kämpferische aggressive Haltung" hinzukommen. So hatte das Verfassungsgericht beim Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) 1956 geurteilt. Ob diese Voraussetzung bei der NPD gegeben ist, wird von Skeptikern eines Verbotsantrags bezweifelt.
2003 war ein erstes NPD-Verbotsverfahren gescheitert, weil Informanten des Verfassungsschutzes (V-Leute) auch in der Führungsebene der NPD tätig waren. Diese Risiken seien nicht unbedingt geringer geworden, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Tageszeitung "Die Welt". Das V-Leute-Problem sei "noch nicht sicher ausgeräumt".
Laut Wagner könne die Hürde für ein Parteiverbot beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sogar noch größer sein als vor dem Bundesverfassungsgericht. Er habe "erhebliche Zweifel", dass es gelinge, die Fähigkeit der derzeit geschwächten NPD zur Herbeiführung eines politischen Staatsumsturzes nachzuweisen. Wenn dies nicht sicher möglich sei, sollte von dem Vorhaben "vorerst" besser Abstand genommen werden.
Zugleich warnte Wagner vor der Illusion mancher Politiker, ein Verbot würde das Rechtsextremismus-Problem lösen. Die NPD habe längst einen "Plan B" in der Tasche. Zwar würde ein Verbot eine "zeitweilige Schwächung" zur Folge haben, "aber bereits jetzt deuten sich Parteien wie Die Rechte oder Pro Deutschland als nutzbare Organisationen an", sagte er.
Auch die Gründung neuer Vereinigungen sei nicht ausgeschlossen. "Die NPD und ihr Umfeld verstehen sich ohnehin als eine Bewegung gegen die Demokratie, Parteien sind ihr Arm."
Eine Neuausrichtung hätte aus Sicht jüngerer, nach vorn drängender Rechtsextremisten sogar einen "Vorteil", sagte Wagner. Man könnte sich von "altem Personal" und "alten Ideologievorstellungen" trennen und "post-nationalsozialistisch" aufstellen. Diese Szene wäre nicht weniger gewaltbereit, aber würde sich aktuellen Entwicklungen besser anpassen. Das Potenzial dafür sei vorhanden.
Auch eine weitere militante Radikalisierung sei im Falle eines Verbots der NPD bei einem Teil der nazistischen und rassistischen Klientel nicht auszuschließen, sagte der Experte. Das könnte verstärkten Widerstand im Untergrund, aber auch offenes Auftreten bedeuten.
Quelle: dpa, t-online.de, dapd
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