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Neuer Honorar-Ärger für Peer Steinbrück

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Neuer Honorar-Ärger für Peer Steinbrück

21.12.2012, 15:09 Uhr | AFP, dpa

SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück (Quelle: dapd)

Peer Steinbrück steht neuer Ärger ins Haus (Quelle: dapd)

Die Honorar-Debatte um SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück reißt nicht ab: Der Krönungs-Parteitag vor zwei Wochen sollte einen Neuanfang für den viel gescholtenen ehemaligen Finanzminister darstellen. Altkanzler Helmut Schmidt warf sich zuletzt schützend vor seinen Parteikollegen. Doch nun droht Steinbrück erneut Ungemach - und dabei geht es noch nicht einmal um seine eigenen Honorare.

Das Bundesfinanzministerium muss nach einem Gerichtsurteil die Höhe der Honorare an eine Kanzlei für Beratertätigkeiten aus der Zeit von Steinbrück offenlegen. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin mit.

Verlag verlangte Auskunft

Die Axel Springer AG hatte darüber Auskunft verlangt, welche Gesamtsumme geflossen sei. Die Wirtschaftskanzlei "Freshfields Bruckhaus Deringer", die vor allem für große Unternehmen und Banken tätig ist, hatte laut Gericht das damals von Steinbrück geführte Ministerium zwischen 2005 bis 2009 bei Gesetzen im Zusammenhang mit der Finanzkrise beraten.

Die Wirtschaftskanzlei war im Oktober in die Schlagzeilen gekommen, als bekannt geworden war, dass sie einerseits das Finanzministerium beraten hatte und Steinbrück andererseits als Referent Vortragshonorare von mindestens 7000 Euro von ihr erhalten hatte.

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Kein Recht auf Auskunftsverweigerung

In einem Eilverfahren gaben die Richter dem Begehren des Verlags statt. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sei hier maßgeblich.

Das Bundesfinanzministerium habe kein Recht auf Auskunftsverweigerung gegenüber der Antragstellerin. "Nach dem Berliner Pressegesetz sind alle Behörden verpflichtet, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgabe Auskünfte zu erteilen", hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

"Breites öffentliches Interesse"

Das Ministerium hatte sich darauf berufen, dass ansonsten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei verletzt würden und ein Zusammenhang zwischen den jeweiligen Honorarsummen nicht hergestellt werden könne.

"Die privaten Interessen der Kanzlei seien bei einer Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht schutzwürdig", urteilten die Verwaltungsrichter. Mit Blick auf die Bundestagswahl 2013 bestehe "ein breites öffentliches Interesse an umfassender Information über den Kanzlerkandidaten der SPD".

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"Fragen der bisherigen Führung von Ämtern"

Dazu gehörten - neben dessen schon bisher breit in der Öffentlichkeit diskutierten Nebeneinkünften in der Zeit als einfacher Bundestagsabgeordneter - auch "Fragen der bisherigen Führung von politischen Ämtern." Die Informationen hierüber seien für die Wahlentscheidung der Bürger relevant, so die Richter.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

1,25 Millionen Euro seit 2009

Steinbrück war nach seiner Nominierung als SPD-Kanzlerkandidat wegen seiner hohen Vortragshonorare erheblich in die Kritik geraten. Unter diesem öffentlichen Druck legte er seine Nebeneinkünfte offen. Insgesamt bekam Steinbrück für 89 Vorträge seit 2009 rund 1,25 Millionen Euro brutto.

Quelle: AFP, dpa

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