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Bundestagswahl 2017: Termine, Daten, Wahlkalender und Fristen


Termine und Wahlkalender zur Bundestagswahl 2017

dpa, t-online.de

Aktualisiert am 23.09.2017Lesedauer: 4 Min.
Am 24. September sind die Deutschen zur Wahl des Bundestages aufgerufen.Vergrößern des BildesAm 24. September sind die Deutschen zur Wahl des Bundestages aufgerufen. (Quelle: dpa-bilder)
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Die Wahl des 19. Deutschen Bundestags wird am 24. September 2017 stattfinden. Den Wahltag hatte der damalige Bundespräsident Joachim Gauck gemeinsam mit dem Kabinett festgelegt.

Gesetzliche Regelungen zur Bundestagswahl

Das Grundgesetz bestimmt den Zeitraum des Wahltermins. Laut Artikel 39, Absatz 1, muss die Neuwahl frühestens 46 Monate und spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode stattfinden. Der Wahltermin wird vom Bundeswahlleiter bekanntgegeben, dessen Sitz in Wiesbaden ist.

Da der 18. Deutsche Bundestag am 22. Oktober 2013 seine Wahlperiode begonnen hat, muss der neue Termin zwischen dem 23. August und dem 22. Oktober 2017 liegen.

Wahltag muss Sonn- oder Feiertag sein

In §16 des Bundeswahlgesetzes ist außerdem festgelegt, dass der Wahltag ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein muss. Bei der Terminwahl wird die Hauptferienzeit berücksichtigt, damit es möglichst nicht zu Kollisionen kommt.

Frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen stattfinden. Für die Bundestagswahl 2017 also seit dem 23. März 2016.

Wahlkalender: Alle Termine zur Bundestagswahl 2017

Datum Ereignis
12.02.2017 Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
26.03.2017 Landtagswahl im Saarland
07.05.2017 Landtagswahl in Schleswig-Holstein
14.05.2017 Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen
07.07.2017 Spätestens zu diesem Datum Bekanntgabe der teilnehmenden Parteien
03.09.2017 20:15 Uhr: TV-Duell Angela Merkel und Martin Schulz
22.09. 2017 Letzte Frist für Beantragung der Briefwahl
24.09.2017 Bundestagswahl ab 08:00 Uhr

Briefwahl: Wie kann man die Briefwahl beantragen?

Wenn Sie bei einer anstehenden Wahl das Wahllokal aus dem einen oder anderen Grund nicht persönlich aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Dies ist auf vielerlei Weise möglich und kann bei hilfsbedürftigen Menschen auch durch eine dritte Person erfolgen.

Welche Termine gelten bei der Briefwahl?

Als Wahlberechtigter haben Sie die Möglichkeit, bis zum Freitagabend vor dem Wahlsonntag die Briefwahl zu beantragen. Eine Ausnahme gilt außerdem für plötzliche Krankheitsfälle. In diesem Fall benötigen Sie allerdings einen schriftlichen Nachweis, sodass Sie die Briefwahl sogar am Wahlsonntag noch beantragen können. Der Bundeswahlleiter erklärt dazu online: „Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen.“

Sie müssen übrigens nicht auf die Zusendung der Wahlbenachrichtigung warten. Sobald der Termin für eine Wahl feststeht, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zu stellen. Bei einer sehr frühen Beantragung dauert es jedoch einige Zeit, bis Sie Ihre Wahlunterlagen in den Händen halten. Die Stimmzettel werden meist erst etwa vier Wochen vor der Wahl gedruckt, um auf eventuelle Änderungen noch Rücksicht nehmen zu können.

Eine Briefwahl ist auch eine gute Möglichkeit, falls das Wahllokal nicht barrierefrei zu erreichen ist. Auf dem Formular zum Antrag auf Briefwahl heißt es dazu: „Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtig ist.“

Briefwahl: Welche Möglichkeiten zur Antragsstellung gibt es?

Bei der Beantragung der Briefwahl haben Sie diverse Möglichkeiten. Suchen Sie beispielsweise die Verwaltung Ihrer Gemeinde persönlich auf oder senden Sie Ihren Antrag per Post, Fax, Fernschreiben, E-Mail oder in besonders eiligen Fällen per Telegramm. Ein telefonischer Antrag ist allerdings nicht möglich. Soweit Sie nicht die Wahlbenachrichtigung nutzen, um die Briefwahl zu beantragen, formulieren Sie Ihren Antrag einfach formlos. Geben Sie auf jeden Fall Ihre persönlichen Daten, also Ihren Vor- und Nachname, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Anschrift in Ihrem Schreiben an.

Sollten Sie aufgrund einer Behinderung Ihren Antrag nicht selbst stellen können, ist es zulässig, dass Ihnen jemand behilflich ist. Erteilen Sie entweder eine entsprechende Vollmacht oder erbringen Sie den Nachweis, dass Ihre Hilfsperson nach Ihrem Willen handelt, indem Sie Ihre persönliche Beziehung darlegen.

Wie gebe ich den Briefwahl-Stimmzettel ab?

Nachdem Sie die Unterlagen für die Briefwahl erhalten und Ihre Wahl getroffen haben, sollten Sie die Unterlagen möglichst schnell abschicken. Diese müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle eingehen. Ihren Wahlbrief schicken Sie per Post oder geben ihn vor Ort an der Adresse ab, die auf dem Umschlag bereits aufgedruckt ist. Dies kann natürlich eine andere Person auch ohne Vollmacht für Sie erledigen.

Wenn Sie Ihren Wahlbrief per Post schicken, brauchen Sie ihn nicht zu frankieren, soweit Sie den Brief innerhalb Deutschlands versenden. Beachten Sie, dass es unter Umständen einige Tage dauert, bis der Brief der zuständigen Behörde zugestellt wird. Rechnen Sie vorsichtshalber mit drei Werktagen für den Postweg. Seien Sie sich bewusst, dass es letztendlich allein in Ihrer Verantwortung liegt, dass Ihre Stimme rechtzeitig zur Wahl eintrifft.

Vergangene Termine zur Bundestagswahl 2017

12. Februar

SPD, CDU und CSU haben sich bei der Wahl des Bundespräsidenten auf Frank-Walther Steinmeier (SPD) als gemeinsamen Kandidaten geeinigt. Der Ex-Bundesaußenminister konnte die Wahl mit 931 von 1239 gültigen Stimmen für sich entscheiden.

26.März

Bei der Landtagswahl im Saarland konnte die CDU mit 40,7 % die Spitze ergattern. Das sind 5,5 % mehr, als bei der letzten Landtagswahl. Die SPD bleibt stabil mit 29,6 %, was einem Prozent weniger enspricht, als zur letzten Wahl. Den ausführlichen Ausgang der Wahl finden Sie hier.

7. Mai

Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein erreicht die CDU 32 Prozentpunkte, die SPD verliert 3,2 Prozentpunkte. 12,9 Prozent der Wähler stimmten für Die Grünen, weitere Infos finden Sie hier.

14. Mai

Für die SPD ging die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen so schlecht wie nie aus. Hannelore Kraft erklärte danach ihren Rückzug als Landesvorsitzende. Die CDU hat die Wahl deutlich gewonnen, ausführlichere Informationen finden Sie hier.

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