12.04.2012, 10:56 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
Straßburg (dpa) - Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter wiesen die Beschwerde eines 35-Jährigen aus Leipzig ab, der jahrelang eine Liebesbeziehung mit seiner Schwester hatte und dafür mehrfach ins Gefängnis musste. Vom Gericht hieß es, der Umgang mit Inzest sei in Europa nicht einheitlich geregelt. Das Bundesverfassungsgericht habe den Einzelfall sorgfältig geprüft. Der Mann war mit seiner Klage in Karlsruhe gescheitert.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
zur HomepageProdukte, die beim Abnehmen bzw. einer Diät unterstützen sollen. zum Gesundheit-Special