23.04.2012, 14:11 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
Düsseldorf (dpa) - Das NRW-Gesundheitsministerium darf nicht weiter in der bisherigen Form vor dem Verkauf nikotinhaltiger E-Zigaretten warnen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht heute in Münster nach der Klage eines Herstellers. In dem «unanfechtbaren» Beschluss heißt es, die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in der elektrischen Zigarette verdampfen und inhaliert werden, seien kein Arzneimittel. Folglich wurde dem Ministerium untersagt, vor dem Verkauf zu warnen mit der Begründung, das Produkt müsse als Arzneimittel zugelassen werden, sonst sei der Vertrieb illegal.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
zur HomepageGlamouröse Looks & wunderbare Kombinationen in großen Größen entdecken! zum Special
8-teiliges Frischaltedosen-Set aus bruchfestem Glas. Jetzt statt 34,99 € nur noch 24,99 €. bei hse24.de