24.04.2012, 10:00 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
Karlsruhe (dpa) - Vier frühere Sicherungsverwahrte bekommen Schadenersatz, weil sie zu lange im Gefängnis sitzen mussten. Das Landgericht Karlsruhe sprach den zwischen 55 und 65 Jahre alten Klägern insgesamt 240 000 Euro Schmerzensgeld zu. Zahlen müsste zunächst das Land Baden-Württemberg, aber auch der Bund könnte für Entschädigung in die Pflicht genommen werden. In dem Verfahren wurde erstmals in Deutschland die Frage verhandelt, ob und wie viel Schadenersatz Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
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