24.04.2012, 16:38 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
Karlsruhe (dpa) - Vier verurteilte Vergewaltiger haben nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe Anspruch auf Schmerzensgeld für ihre zu lange Sicherungsverwahrung. Die Richter sprachen den 55 bis 65 Jahre alten Klägern insgesamt 240 000 Euro Entschädigung zu. Zahlen soll das Land Baden-Württemberg, das das Urteil anfechten will. Für Entschädigungen könnte auch der Bund in die Pflicht genommen werden. Das Urteil in erster Instanz könnte die Richtung für Dutzende ähnlicher Fälle auch in anderen Bundesländern weisen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
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